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Helmut Göpfert

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Pflege-Zusatzleistungen

Auf Zusatzleistungen für Demenzkranke hat ein Drittel der Pflegebedürftigen Anspruch

Nach den Auswertungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Bayern hat rund ein Drittel der Pflegebedürftigen einen Anspruch auf die zusätzlichen Betreuungsleistungen für Demenzkranke. Wie der MDK Bayern in seiner Pressemitteilung vom 21.11.2008 mitteilt, wurden im dritten Quartal diesen Jahres alle 35.000 Pflegeanträge ausgewertet. 12.000 Menschen haben demnach einen Anspruch auf die Zusatzleistungen, die seit der zum 01.07.20008 in Kraft getretenen Pflegereform erheblich verbessert wurden.

Die verbesserten Zusatzleistungen

Seit dem 01.07.2008 können Pflegebedürftige zusätzliche Betreuungsleistungen erhalten, die demenziell erkrankt oder gerontopsychiatrisch eingeschränkt sind. Bis zum 30.06.2008 konnten die Pflegekassen pro Kalenderjahr bis zu 460 Euro leisten. Ab dem 01.07.2008 beträgt der Leistungsbetrag 1.200 Euro jährlich, wenn ein erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf besteht. Bis zu 2.400 Euro jährlich können dann geleistet werden, wenn ein erhöhter allgemeiner Betreuungsbedarf besteht.

Vor allem wurden die Zusatzleistungen durch die aktuelle Pflegereform dahingehend ausgeweitet, dass nun auch Versicherte den Anspruch im ambulanten Bereich realisieren können, die keiner Pflegestufe zugeordnet sind.

Steigender Anteil der demenziell Erkrankten

Die Medizinischen Dienste in Deutschland haben festegestellt, dass der Anteil der demenziell Erkrankten bzw. gerontopsychiatrisch eingeschränkten Menschen steigt, je höher die Pflegestufe ist. Während in der Pflegestufe I 25 Prozent der Pflegebedürftigen den Anspruch auf die Zusatzleisten haben, sind es in der Pflegestufe II bereits 37 Prozent. In der Pflegestufe III hat sogar jeder zweite – also 50 Prozent – den Anspruch auf die Zusatzleistungen.

Inhalt der Leistung

Mit den Zusatzleistungen möchte der Gesetzgeber vor allem die Pflegepersonen entlasten. Die betroffenen Versicherten können qualitätsgesicherte niedrigschwellige Betreuungsangebote in Anspruch nehmen. Die Betroffenen profitieren vor allem von den aktivierenden und qualitätsgesicherten Betreuungsangeboten, die der erweiterte Leistungskatalog der Pflegekassen mit sich bringt. Die zusätzliche Betreuungsleistung kann aber für eine weitere Inanspruchnahme von teilstationärer Pflege (Tages- und Nachtpflege) oder Kurzzeitpflege verwendet werden.

Auch Pflegeheimbewohner profitieren von den zusätzlichen Betreuungsleistungen. Hat ein Pflegeheim eine entsprechende Anzahl demenziell Erkrankter oder gerontopsychiatrisch veränderter Menschen, werden von der Pflegekasse zusätzliche Assistenzkräfte bezahlt.

Bildnachweis: Miriam Dörr, © www.miriamdoerr.com

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