Betreuungskräfte

Zusätzliche Betreuungskräfte für Menschen mit Demenz werden geschult

Durch die Pflegereform (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), die zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist, wurde auch die Versorgung von Demenzerkrankten verbessert. So können die stationären Pflegeeinrichtungen für Demenzkranke zusätzliches Personal einstellen, wenn eine entsprechende Anzahl an Menschen mit Demenz dort betreut wird. Voraussetzung ist nicht, dass der Demenzerkrankte in einer Pflegestufe eingestuft wurde. Dadurch wird die Betreuung demenziell Erkrankter in Pflegeheimen deutlich verbessert.

Praktische Umsetzung

Die zusätzlichen Betreuungskräfte, die in den Pflegeheimen eingesetzt werden sollen, müssen nun ausgebildet und für die Aufgabe qualifiziert werden.

Die Qualifikation erhalten die Personen in einem Qualifizierungspraktikum, das fünf Tage dauert. In diesem Orientierungspraktikum wird die Eignung geprüft.

Danach erfolgt ein

  • Basiskurs (Dauer: 100 Stunden),
  • ein Betreuungspraktikum (Dauer: zwei Wochen) und
  • ein Aufbaukurs (Dauer: 60 Stunden).

Aufgabe der Betreuungskräfte ist, die demenziell Erkrankten zu betreuen und für Alltagsaktivitäten – z. B. zu Ausflügen, Spaziergängen, Singen, Malen, Basteln usw. – zu aktivieren.

Inhalt der Qualifikation

Die künftigen Betreuungskräfte lernen während ihrer Qualifikation unter anderem den Umgang mit dem doch besonderen Personenkreis, erhalten Grundkenntnisse über die Demenzerkrankungen, geistige Behinderungen und psychische Erkrankungen. Auch die Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion werden in Bezug auf die Demenzerkrankten vermittelt.

Die erforderliche Qualifikation muss vor Aufnahme der Tätigkeit als Betreuer erworben sein. Eine Einführungsphase, die bis zum 31.12.2009 geht und den Sinn hat, möglichst viele bedürftige Menschen das neue Angebot möglichst schnell zukommen zu lassen, erlaubt, dass nach einem Einführungskurs von 30 Stunden die weitere erforderliche Qualifikation auch berufsbegleitend zu erreichen.

Betreuungskräfte kein Ersatz für vorhandenes Personal

Die zusätzlichen Betreuungskräfte, die nun in stationären Einrichtungen eingestellt werden, wenn dort Demenzerkrankte betreut werden, stellen keinen Ersatz für das bereits vorhandene Personal dar. Sie sollen vielmehr das Personal unterstützen und sich zusätzlich um die Menschen kümmern, die an Demenz erkrankt sind, geistig behindert oder gerontopsychiatrisch verändert sind.

Aktuell sucht die Bundesagentur für Arbeit (BA) bis zu 10.000 Arbeitskräfte, die für die neue Aufgabe als Betreuungskraft in Betracht kommen.

Richtlinie beschlossen

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen hat am 19.08.2008 die „Richtlinien zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in stationären Pflegeeinrichtungen“ beschlossen. Diese Richtlinien wurden dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt. Neben dem GKV-Spitzenverband haben die Richtlinien auch das Kuratorium Deutsche Altenhilfe, die Deutsche Alzheimergesellschaft, die kassenartspezifischen bundesweiten Verbände der Pflegekassen, das Institut für Gerontologie und die Bundesvereinigung der Träger vollstationärer Pflegeeinrichtungen mit erarbeitet bzw. wurden bei der Erarbeitung mit einbezogen.

Fragen zur Pflegeversicherung

Haben Sie Fragen zur Pflegereform, die zum 01.07.2008 in Kraft getreten ist oder zur Gesetzlichen Pflegeversicherung allgemein? Dann kontaktieren Sie registrierte Rentenberater, die für diesen Bereich zugelassen sind. Die Rentenberater beraten Sie unabhängig von den Versicherungsträgern und vertreten Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche.

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Bildnachweis: © Karl-Heinz Spremberg

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