Ampel

GKV-Spitzenverband setzt auf Pflege-Ampel

Mit einer Pressemitteilung vom 21.08.2008 gab der GKV-Spitzenverband bekannt, dass dieser eine Pflege-Ampel einführen möchte, um eine Transparenz unter den Pflegeeinrichtungen zu erreichen. Die Farben Grün, Gelb und Rot sind eindeutige Farben, um auf den ersten Blick die Qualität einer Pflegeeinrichtung zu erkennen und damit für Transparenz zu sorgen.

Transparenzkonzept

In Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenversicherung (MDS) und kassenartspezifischen Verbänden der Pflegekassen hat der GKV-Spitzenverband ein Transparenzkonzept entwickelt. Nach dem Konzept werden die Pflegeeinrichtungen in die drei Ampelfarben einsortiert, die letztendlich Auskunft darüber geben, ob die Einrichtung eine gute, eine ordentliche oder gar eine schlechte Qualität hat. Eine weitere Differenzierung wird durch Schulnoten erreicht, die zusätzlich vergeben werden.

Um einer Pflegeeinrichtung eine Ampelfarbe zuzuordnen, wurde eine Gewichtung unterschiedlicher Bereiche festgelegt. So wird im Gesamtergebnis ein Anteil von:

  • 80 Prozent die Ergebnisqualität Pflege/Soziale Betreuung
  • 10 Prozent die Organisation und Struktur
  • 10 Prozent die Zufriedenheit der Bewohner

ausmachen. Diese drei Bereiche sind nochmals in Einzelkriterien untergliedert.

Gesetzlicher Auftrag

Das Transparenzkonzept wurde ausgearbeitet, da der Gesetzgeber dies mit den gesetzlichen Vorschriften vorgegeben hat. So müssen bis zum 30.09.2008 „Richtlinien zur Veröffentlichung von Leistungen und deren Qualität der Pflegeeinrichtungen“ vorliegen. Allerdings kann der GKV-Spitzenverband die nun ausgearbeiteten Richtlinien mit der ausgearbeiteten Pflege-Ampel nicht alleine beschließen. Hier ist noch ein Schulterschluss mit der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände, der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und den Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene erforderlich.

Chance für alle

Das ausgearbeitete Konzept soll eine Chance für alle Beteiligten sein. Auf der einen Seite sollen die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen sich ein Bild über eine Pflegeeinrichtung machen. Hier besteht auch die Möglichkeit, sich die Punkte genauer anzusehen, die zu der Ampelbewertung geführt haben. Aber auch die Pflegeeinrichtungen können die Bewertung als Chance nutzen, die Qualität zu verbessern.

Gesetzgeber reagierte

Gerade in der Vergangenheit geriet die Qualität der Pflege oftmals in die Medien. So hat im August 2007 eine Mitteilung der Spitzenverbände der Gesetzlichen Pflegeversicherung von einer miserablen und teilweise gesundheitsgefährdenden Pflege berichtet (s. Miserable Qualität der Pflege). Bereits hier hat der Gesetzgeber Änderungen angekündigt, dass es künftig Qualitätsberichte von Pflegeheimen geben soll. Diese Ankündigung wurde durch die Bundesregierung nun umgesetzt.

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