Pflegeversicherung

Gesundheitsministerin stellt 60 Millionen für Pflegestützpunkte bereit

Bundesgesundheitsministerin zeigt sich derzeit großzügig, was den Aufbau der geplanten Pflegestützpunkte betrifft. Bis zu 60 Millionen Euro sollen nach den aktuellen Mitteilungen zur Verfügung gestellt werden, um einen flächendeckenden Aufbau der Pflegestützpunkte zu fördern, die durch die Pflegereform vorgesehen sind. Für sogenannte Pilot-Stützpunkte, die in jedem Bundesland installiert werden sollen, wird vorab ca. eine Million Euro ausgegeben.

Pflegestützpunkte

Bundesweit sollen mindestens 1.200 Pflegestützpunkte / Pflege-Beratungsstellen entstehen, die den Sinn haben, dass die zustehenden Leistungen aufeinander abgestimmt werden und die Pflegeversicherten eine intensivere Unterstützung und Begleitung erfahren.

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) möchte im Rahmen eines Modellvorhabens „Werkstatt Pflegestützpunkt“ in jedem Bundesland einen Pflegestützpunkt errichten. Damit sollen die Stützpunkte modellhaft erprobt und entsprechende Erfahrungen gesammelt werden.

Pro Pilot-Stützpunkt werden 30.000 Euro an Anschubfinanzierung geleistet. Neun Stützpunkte haben bereits einen positiven Bescheid erhalten. Über die weiteren Anträge möchte das BMG schon in den nächsten Tagen entscheiden und betonte nochmals, dass für das Modellvorhaben und dessen Koordinierung und Begleitung durch das Kuratorium Deutsche Altenhilfe insgesamt eine Million Euro ausgegeben werden können.

Umstrittenes Thema

Die Errichtung der Pflegestützpunkte ist in der Politik ein äußerst umstrittenes Thema. Während z. B. die SPD ursprünglich bundesweit bis zu 4.000 Pflegestützpunkte schaffen wollte, hat sich die Union komplett dagegen ausgesprochen. Insbesondere aufgrund des enormen finanziellen Aufwandes sahen die Gegner hier eine Mittelverschwendung, die sinnvoller in die Pflege für die Pflegebedürftigen selbst investiert werden könnte. Auch der Aufbau einer weiteren Bürokratie wurde bemängelt.

Als Kompromiss haben sich daher SPD und Union dahingehend geeinigt, dass der Aufbau der Pflegestützpunkte für die Bundesländer nicht verpflichtend ist und sich nach dem Bedarf der einzelnen Länder richten soll.

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