Pflegeversicherung

Bei Sozialer Pflegeversicherung besteht Reformbedarf

Nach der Reformierung des Gesundheitswesens (s. Was die Gesundheitsreform vorsieht!) und der Rentenversicherung (s. Alle Infos zur Rente mit 67) muss der Gesetzgeber die schon seit mehreren Jahren fällige Reform der Pflegeversicherung angehen. Der jüngste Zweig der Sozialversicherung „lebt“ seit Jahren von finanziellen Rücklagen, die jedoch auf Dauer die steigenden Ausgaben nicht decken können.

Zur Entwicklung

Im „Gründungsjahr“ 1995 der Sozialen Pflegeversicherung wurden zunächst drei Monate lang Beiträge von Versicherten und Arbeitgeber eingezogen, ohne dass daraus ein Leistungsanspruch der Beitragszahler erwachsen ist. Zusätzlich sind im ersten Schritt ausschließlich Leistungen im ambulanten Bereich übernommen worden. Dies führte dazu, dass finanzielle Rücklagen aufgebaut wurden.

Seit 1999 decken jedoch die Einnahmen die Ausgaben nicht, so dass z. B. im Jahr 2002 ca. 380 Millionen Euro, im Jahr 2003 ca. 700 Millionen Euro Defizit erzielt wurde und eine Beitragserhöhung nur durch vorhandene Rücklagen vermieden werden konnte.

Kinderlosenzuschlag reicht nicht aus

Zum 01.01.2005 hat der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag von 0,25% für Kinderlose eingeführt (s. auch Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung). Diese zusätzlichen Einnahmen können die finanziellen Ausgaben langfristig nicht abfangen, so dass hier dringend Handlungsbedarf besteht.

In einem aktuellen Gutachten über „Die Situation der Pflege bis zum Jahr 2050“ von Professor Reinhold Schnabel von der Universität Duisburg-Essen wächst die Zahl der Pflegebedürftigen bis 2020 um 50% auf 2,7 Millionen (2050: 4,7 Millionen) mit der Folge von wachsenden finanziellen Lasten für den Faktor Arbeit. Während im Jahr 2005 auf 100 Erwerbsfähige vier Pflegefälle kamen, werden es in 2020 bereits 5,8 und 2050 sogar 12 sein!

Professionelle Pflege immer gefragter

Während noch vor wenigen Jahrzehnten mehrere Generationen unter „einem Dach“ lebten, haben sich die familiären Strukturen extrem gewandelt. Bedingt durch Kinderlosigkeit, Single-Haushalte und großer räumlicher Wohnortentfernung von Eltern und Kindern (evtl. bedingt durch die immer mehr gefragte berufliche Mobilität) kann die Pflege nicht mehr durch die Familie sichergestellt werden. Aus diesem Grund werden professionelle Pflegefachkräfte immer gefragter mit der Konsequenz von deutlich höheren Kosten.

Wie die Pflegeversicherung langfristig finanziell gesichert werden soll, bleibt abzuwarten. Alleine durch Anhebung der Beiträge ist die Pflegeversicherung sicherlich noch nicht reformiert. So sind weitere Ansatzpunkte möglich, wie z. B. die Einführung weiterer Pflegestufen, Umstellung auf eine Kapitaldeckung, u.s.w.

Hilfe und Beratung

Bei Fragen und Durchsetzung der notwendigen Pflegestufe bzw. ab dem 01.01.2017 zur Durchsetzung des notwendigen Pflegegrades hilft Ihnen Ihre Rentenberatung Helmut Göpfert gerne weiter. Hier erhalten Sie professionelle Hilfe in Widerspruchs- und Klageverfahren!

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