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Helmut Göpfert

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Pflege

Kombination von Beruf und ehrenamtlicher Pflege

Wie aus dem Deutschen Alterssurvey, einer aktuellen Umfrage, hervorgeht, pflegt fast jeder sechste Arbeitnehmer einen Pflegebedürftigen. Bei den Arbeitnehmern im Alter zwischen 40 und 65 Jahren müssen demnach zirka 13 Prozent der Beschäftigten ihren Berufsalltag mit der Pflege eines Pflegebedürftigen in Einklang bringen. Davon pflegt ein Drittel der Pflegepersonen einen nahen Angehörigen, wie die „Passauer Neue Presse“ berichtete.

Kristina Schröder, Bundesfamilienministerin, interpretierte die durch den Deutschen Alterssurvey veröffentlichten Zahlen als positives Zeichen dafür, dass das Miteinander in der Gesellschaft funktioniert. Nach Ansicht der Familienministerin ist der Zusammenhalt zwischen Jung und Alt, also zwischen den Generationen, so groß wie nie zuvor. Der Zusammenhalt bleibt, auch wenn sich das Familienbild gewandelt hat.

Familienpflegezeit beabsichtigt

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder, CDU, möchte noch im Jahr 2010 ein Modell zur „Familienpflegezeit“ auf den Weg bringen. Danach soll es für Arbeitnehmer möglich sein, bei halber Arbeitszeit einen Angehörigen pflegen zu können und gleichzeitig nur auf ein Viertel des „normalen“ Gehaltes verzichten zu müssen. Sie bekommen also weiterhin, obwohl sie nur zu 50 Prozent arbeiten, 75 Prozent des Gehaltes. Nach Ablauf der Familienpflegezeit, also wenn der Arbeitnehmer wieder voll arbeitet, soll für einen ebenso langen Zeitraum, wie die Familienpflegezeit beansprucht wurde, weiterhin das Gehalt zu 75 Prozent gezahlt werden. Damit soll ein Ausgleich für die Arbeitgeber erreicht werden.

Das Modell der Familienpflegezeit stieß sofort auf Kritik, sowohl aus der Opposition als auch aus der Wirtschaft und den Sozialverbänden. So bemängelt beispielsweise die Wirtschaft, dass das von Kristina Schröder vorgeschlagene Modell für die Arbeitgeber zu teuer und zu kompliziert sei. Die Sozialverbände sehen es nicht als akzeptabel an, dass während der Pflegezeit Gehaltsverzichte hinzunehmen sind.

Rentenversicherungspflicht ehrenamtlicher Pflegepersonen

Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann sich positiv auf die spätere Rente auswirken. So muss die Pflegekasse des Pflegebedürftigen Rentenversicherungsbeiträge entrichten, wenn eine ehrenamtliche Pflegeperson mehr als 14 Stunden wöchentlich pflegt und zugleich nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich einer Erwerbstätigkeit nachgeht. Die Höhe der Rentenversicherungsbeiträge, welche ausschließlich von der Pflegekasse getragen werden, richtet sich nach der Pflegestufe und dem zeitlichen Umfang der Pflegetätigkeit.

Obwohl eine ehrenamtliche Pflegeperson später mit höheren Rentenzahlungen rechnen kann, sind die Beitragszahlungen der Pflegekassen rückläufig. Während die Pflegekassen im Jahr 1997 noch 1,2 Milliarden Euro an die Rentenversicherungsträger überwiesen, betrugen die Beitragszahlungen im Jahr 2009 nur noch 900 Millionen Euro. Dies ist ein Zeichen dafür, dass weniger Berufstätige bereit sind, ihre Arbeit vollständig für die ehrenamtliche Pflegetätigkeit aufzugeben oder zumindest auf maximal 30 Stunden pro Woche reduzieren.

Autor: skg

Bildnachweis: Alexander Raths - Fotolia

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