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Sinkende Beitragszahlungen der Pflegekassen

Die Soziale Pflegeversicherung ist der jüngste Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie wurde im Jahr 1995 eingeführt. Die Notwendigkeit, für die Gewährung von Pflegeleistungen einen eigenen Sozialversicherungszweig ins Leben zu rufen, ergab sich unter anderem aus der steigenden Lebenserwartung der Menschen mit der Folge, dass der Anteil der pflegebedürftigen Menschen an der Bevölkerung immer größer wird.

Die aktuelle Entwicklung bei den ehrenamtlichen Pflegepersonen ist allerdings alarmierend. Während im Jahr 1997 noch etwa 575.000 Angehörige und Freunde auf eine Arbeitsstelle verzichteten und bereit waren, einen nahe stehenden Pflegebedürftigen zu pflegen, ist die Anzahl bis zum Jahr 2007 auf zirka 430.000 „Freiwillige“ zurück gegangen. Diese Entwicklung geht aus aktuellen Daten hervor, die für das Bundesgesundheitsministerium von der Deutschen Rentenversicherung erstellt wurden. Verschärft wird das Verhältnis dadurch, dass die Anzahl der ambulant gepflegten Menschen im Zeitraum von 1999 bis 2009 um zirka 260.000 gestiegen ist. Im Jahr 2009 wurden fast 1,54 Millionen Pflegebedürftige gezählt, die im ambulanten Bereich gepflegt werden.

Auswirkungen auf Rentenversicherungspflicht

Pflegt eine ehrenamtliche Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche und übt gleichzeitig keine Erwerbstätigkeit von mehr als 30 Stunden (ebenfalls pro Woche) aus, leistet die zuständige Pflegekasse aufgrund der Pflegetätigkeit Rentenversicherungsbeiträge. Damit sollen eventuelle Lücken im Rentenversicherungsverlauf mit einhergehenden späteren Renteneinbußen vermieden werden. Die Höhe der Beiträge, welche seitens der Pflegekasse an die Rentenversicherung geleistet werden, richtet sich nach der Pflegestufe, in die der Pflegebedürftige eingestuft wurde und dem Umfang der Pflegetätigkeit. Näheres zur Rentenversicherungspflicht der Pflegepersonen kann unter Rentenversicherungspflicht Pflegepersonen nachgelesen werden.

Die rückläufige Zahl der ehrenamtlichen Pflegepersonen schlägt sich auch in den Beitragszahlungen der Pflegekassen an die Rentenversicherungsträger nieder. Im Jahr 1997 wurden von den Pflegekassen für die rentenversicherungspflichtigen Pflegepersonen noch 1,2 Milliarden Euro überwiesen. Im Jahr 2009 betrugen die Beitragszahlungen nur noch zirka 900 Millionen Euro. Obwohl durch eine ehrenamtliche Pflegetätigkeit die Pflegepersonen später einmal eine höhere Rente erreichen können, ist die Anzahl der „Freiwilligen“ stark rückläufig. Das „Rentenplus“, welches durch eine Pflegetätigkeit erzielt werden kann, ist also nicht mehr so häufig ein Anlass dafür, die eigene Erwerbstätigkeit aufzugeben (Stichwort: Problem Pflege trotz Rentenplus).

Beratung durch Rentenberater

Registrierte Rentenberater stehen für alle (Renten-)Fragen in den Bereichen der Gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung zur Verfügung. Auch in Fragen der Rentenversicherungspflicht von ehrenamtlichen Pflegepersonen beraten und informieren die Rentenberater ihre Mandanten unabhängig von den Versicherungsträgern.

Kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen die registrierten Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein!

Kontakt zum Rentenberater »

Autor: Daniela Plankl

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