Geld, hohe Kosten

Kosten für vollstationäre Pflege immens hoch

Pflegebedürftige haben gegenüber der Sozialen Pflegeversicherung einen Anspruch auf vollstationäre Pflege, wenn teilstationäre oder häusliche Pflege nicht (mehr) möglich ist oder wegen Besonderheiten des einzelnen Falles nicht in Betracht kommt. Je nachdem, in welcher Pflegestufe der versicherte Pflegebedürftige eingestuft wurde, leistet die Soziale Pflegeversicherung zu den pflegebedingten Aufwendungen, den Aufwendungen der medizinischen Behandlungspflege und der sozialen Betreuung einen pauschalen Leistungsbetrag. Dieser beträgt aktuell 1.023 Euro in der Pflegestufe I, 1.279 Euro in der Pflegestufe II und 1.432 Euro in der Pflegestufe III.

Die tatsächlichen Kosten, die den Pflegebedürftigen bei einer Heimunterbringung entstehen, sind allerdings immens höher. Dies wird durch aktuelle Zahlen belegt, die das Statistische Bundesamt in Wiesbaden kürzlich veröffentlichte und die belegen, dass hohe stationäre Pflegekosten auf die Heimbewohner zukommen.

Anmerkung: Zwischenzeitlich hat der Gesetzgeber die Leistungen im vollstationären Bereich deutlich ausgeweitet und mit dem Leistungszuschlag auf § 43c SGB XI eine deutliche Leistungsverbesserung vorgenommen!

Durchschnittliche Heimkosten

Ende 2007 betrugen die durchschnittlichen monatlichen Heimkosten in Deutschland in der Pflegestufe I 915,00 Euro, in der Pflegestufe II 2.341 Euro und in der Pflegestufe III 2.766 Euro. In diesen Beträgen sind allerdings nur die Kosten für die Pflege, die Unterkunft und Verpflegung enthalten. Hinzu kamen auf die pflegebedürftigen Heimbewohner noch Investitionskosten, die durchschnittlich bei 367 Euro monatlich lagen.

Neue Bundesländer am günstigsten

Interessant an den veröffentlichen Zahlen ist, dass die Kosten der Heime in den neuen Bundesländern im Vergleich zum Bundesdurchschnitt am niedrigsten sind. Sachsen ist mit 2.280 Euro durchschnittlicher Heimkosten in der Pflegestufe III zweitgünstigstes, Sachsen-Anhalt mit 2.250 Euro günstigstes Bundesland.

Am teuersten ist die Pflegebedürftigkeit in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Hier lagen die durchschnittlichen monatlichen Heimkosten bei 3.131 Euro (NRW) bzw. bei 3.040 Euro (Hamburg).

Die durchschnittlichen monatlichen Heimkosten errechnen sich, indem die durchschnittlichen Tagessätze mit 30,42 multipliziert werden.

Notwendigkeit der privaten Absicherung

Den Anteil der Heimkosten, der über den Leistungsbeträgen der Sozialen Pflegeversicherung liegt, ist von den Pflegebedürftigen aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Bei Bedürftigkeit kann der Differenzbetrag ggf. im Rahmen der Sozialhilfe aufgefangen werden.

Nachdem der Anzahl und der Anteil der Pflegebedürftigen aufgrund der demographischen Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten immer weiter steigen wird, gewinnt eine private Zusatzabsicherung für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine immer höhere Bedeutung.

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