Bauplan

Welche wohnumfeldverbessernde Maßnahmen von der Pflegekasse nicht übernommen werden können

Die Gesetzliche Pflegeversicherung sieht Leistungen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes vor (s. hierzu: Verbesserung des Wohnumfeldes).

Folgend erhalten Sie einen Überblick, welche Maßnahmen hier nicht in Betracht kommen (ausgeschlossene Maßnahmen):

  • Ausstattung der Wohnung mit einem Telefon, einem Kühlschrank, einer Waschmaschine,
  • Verbesserung der Wärmedämmung und des Schallschutzes,
  • Reparatur schadhafter Treppenstufen,
  • Brandschutzmaßnahmen,
  • Herstellung einer funktionsfähigen Beleuchtung im Eingangsbereich/Treppenhaus,
  • Rollstuhlgarage,
  • Errichtung eines überdachten Sitzplatzes,
  • Elektrischer Antrieb einer Markise,
  • Austausch der Heizungsanlage, Warmwasseraufbereitung,
  • Schönheitsreparaturen (Anstreichen, Tapezieren von Wänden und Decken, Ersetzen von Oberbelägen),
  • Beseitigung von Feuchtigkeitsschäden,
  • allgemeine Modernisierungsmaßnahmen.

Lesen Sie hier, welche Maßnahmen von den Pflegekassen grds. übernommen werden können!

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Pflegeversicherung hilft Ihnen die Rentenberatung Helmut Göpfert gerne weiter. Hier erhalten Sie auch kompetente Unterstützung in Widerspruchs- und Klageverfahren.

Bildnachweis: © Joerg Lantelme