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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Pflegekurs

Pflegeversicherung finanziert Pflegekurse

Die Pflege durch ehrenamtliche Pflegekräfte unterstützt der Gesetzgeber durch zahlreiche Leistungen aus der Pflegeversicherung. So wird die häusliche Pflege durch die Leistung von Pflegegeld unterstützt, aber auch eine Beitragszahlung zur Rentenversicherung und ein Unfallversicherungsschutz für die ehrenamtlich Pflege kommt in Betracht.

Als weitere Unterstützung für ehrenamtlich Pflegende sieht der Leistungskatalog der Gesetzlichen Pflegeversicherung auch die Kostenübernahme für Pflegekurse vor. Durch Pflegekurse sollen die Angehörigen und Pflegenden in die Lage versetzt werden, die Pflege besser bewältigen zu können. Dies soll dadurch geschehen, dass in den Kursen Kenntnisse vermittelt bzw. vertieft werden, die hilfreich und notwendig sind, um die Pflegetätigkeit effektiver auszuüben.

Zusätzlich wird durch Pflegekurse das Ziel verfolgt, dass den Pflegenden

  • evtl. bestehende Versagensängste genommen werden,
  • eine Unterstützung bei den körperlichen und seelischen Belastungen gegeben wird,
  • die Möglichkeit eingeräumt wird, mit anderen Pflegepersonen einen Erfahrungsaustausch vorzunehmen oder/und
  • eine Beratung über Hilfsmittel gegeben wird.

Durch Pflegekurse können evtl. auch neue ehrenamtliche Pflegekräfte „angeworben“ werden.

Wer führt die Pflegekurse durch

Teilweise führen die Pflegekassen selbst Pflegekurse durch. Meist werden die Pflegekurse jedoch von Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege (z. B. Diakonie, Arbeiter Samariter Bund, Deutsches Rotes Kreuz usw.), Nachbarschaftshilfegruppen, Volkshochschulen oder Bildungsvereine angeboten und durchgeführt, mit denen die Pflegekassen entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen haben.

Kosten entstehen für die Teilnehmer eines Pflegekurses nicht. Die Pflegekurse müssen unentgeltlich angeboten werden. Die Teilnahme an einem Pflegekurs ist auch dann kostenfrei, wenn die Pflegekasse den Kurs nicht selbst durchführt, sondern von einem beauftragten Dritten (z. B. von einem Verband der Freien Wohlfahrtspflege) angeboten wird. Eine Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Pflegeversicherung muss für die Pflegeperson ebenfalls nicht bestehen.

Auch in häuslicher Umgebung

Ein Pflegekurs kann auch in der eigenen häuslichen Umgebung der Pflegeperson oder des Pflegebedürftigen durchgeführt werden. Dadurch können beispielsweise vor Ort Unterweisungen im Gebrauch von Hilfsmitteln erfolgen oder bestimmte Pflegetätigkeiten geschult werden.

Fazit

Um die Pflege durch ehrenamtliche Pflegekräfte zu unterstützen und zu stärken, können Pflegekurse in Anspruch genommen werden. Die Kosten hierfür werden von den Pflegekassen übernommen.

Beratung und Auskunft zur Pflegeversicherung

Für den Bereich der Gesetzlichen bzw. Sozialen Pflegeversicherung registrierte Rentenberater stehen für eine Beratung kompetent zur Verfügung.

Rentenberater und Prozessagenten führen kompetent Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Leistungsansprüche durch.

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