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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

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Pflegegeld

Pflegegeld wird ab 01.07.2008 erhöht

Pflegebedürftige haben ab dem 01.07.2008 einen höheren Anspruch auf das Pflegegeld. Durch die Pflegereform wird die Geldleistung der gesetzlichen Pflegekassen zum 01.07.2008 erstmals erhöht.

Einen Anspruch auf ein höheres Pflegegeld haben pflegebedürftige Versicherte, die von privat bzw. ehrenamtlich pflegenden Personen gepflegt werden. Dies können z. B. Nachbarn, Freunde oder Bekannte sein; am häufigsten sind es in der Praxis jedoch die Angehörigen.

Pflegegeld ist eine Geldleistung

Anstelle der Pflegepersonen, die Pflegebedürftigen von den Pflegekassen als sogenannte Pflegesachleistung zur Verfügung gestellt werden, können die Versicherten die Geldleistung wählen. Hier wird ein monatlicher Betrag dem Pflegebedürftigen zur Verfügung gestellt, der damit die selbstbeschaffte „private“ Pflegeperson bezahlen kann. Die Höhe des monatlichen Pflegegeldes ist von der Pflegestufe abhängig.

Aktuell beträgt das Pflegegeld bei Pflegestufe I 205,00 €, bei Pflegestufe II 410,00 € und bei Pflegestufe III 665,00 €.

Ab dem 01.07.2008 wird die Geldleistung erhöht. Ab diesem Zeitpunkt zahlen die Pflegekassen Pflegegeld in folgender Höhe:

  • Pflegestufe I: 215,00 €
  • Pflegestufe II: 420,00 €
  • Pflegestufe III: 675,00 €

Weitere Erhöhungen bereits beschlossen

Die ab 01.07.2008 geltenden Beträge für das Pflegegeld werden ab dem 01.01.2010 und ab dem 01.01.2012 nochmals erhöht. So beträgt das Pflegegeld

ab dem 01.01.2010 in der

  • Pflegestufe I: 225,00 €
  • Pflegestufe II: 430,00 €
  • Pflegestufe III: 685,00 € und

ab dem 01.01.2012 in der

  • Pflegestufe I: 235,00 €
  • Pflegestufe II: 440,00 €
  • Pflegestufe III: 700,00 €

Ab dem Jahr 2015 werden die ab 01.01.2012 geltenden Pflegegeldbeträge im Dreijahresrhythmus dynamisiert/angepasst.

Beratung und Vertretung

Registrierte Rentenberater sind von den Versicherungsträger unabhängige Experten, die in allen Angelegenheiten der Gesetzlichen Pflege-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherung informieren und beraten.

Die Rentenberater führen ebenfalls auch kompetent Widerspruchsverfahren zur Durchsetzung der Leistungsansprüche (z. B. der korrekten Pflegestufe) durch und vertreten ihre Mandanten als Prozessagenten in Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte.

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