Kombinationsleistung 2013

Höhe der Kombinationsleistung im Jahr 2013

Die Pflege-Kombinationsleistung ermöglicht Versicherten, die ambulant gepflegt werden, die Leistungen Pflegegeld und Pflegesachleistung miteinander zu kombinieren. Das bedeutet, dass die Pflege einerseits durch einen Leistungserbringer der Pflegekasse (in der Regel einem ambulanten Pflegedienst), andererseits durch ehrenamtliche Pflegepersonen erbracht wird.

Sofern der Pflegesachleistungsbetrag nicht vollständig ausgeschöpft wird, besteht für die Versicherten ein Anspruch auf ein anteiliges Pflegegeld. Die Leistungsbeträge der Pflegesachleistung und des Pflegegeldes sind in den jeweiligen Pflegestufen unterschiedlich hoch.

Ab Januar 2013 ergibt sich aufgrund der Pflegereform, welche mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) umgesetzt wird, eine Leistungsverbesserung für Versicherte, deren Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt ist. Erstmals können Versicherte der Pflegestufe 0 (Grundpflegehilfebedarf liegt bei weniger als 46 Minuten täglich und erfüllt daher nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I) ein Pflegegeld bzw. eine Pflegesachleistung in Anspruch nehmen, welche von der Pflegekasse geleistet wird. Ebenfalls erhalten Versicherte in der Pflegestufe I und Pflegestufe II ein erhöhtes Pflegegeld bzw. eine erhöhte Pflegesachleistung.

Die Alltagskompetenz im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung kann bei Versicherten erheblich eingeschränkt sein, wenn diese geistig behindert sind oder an einer psychischen Erkrankung oder Demenzerkrankung leiden. Näheres kann unter Versicherte mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf nachgelesen werden.

Erhöhte Leistungsbeträge

Ist bei einem Versicherten die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, steht diesem ab Januar 2013 erstmals ein Pflegegeld in Höhe von monatlich 120,00 Euro bzw. eine Pflegesachleistung in Höhe von monatlich 225,00 Euro zu.

Versicherte, die in die Pflegestufe I eingestuft sind, erhalten zum „regulären Pflegegeld von 235,00 Euro ein zusätzliches Pflegegeld von monatlich 70,00 Euro (insgesamt damit 305,00 Euro) bzw. zur „regulären“ Pflegesachleistung von 450,00 Euro eine zusätzliche Pflegesachleistung von monatlich 215,00 Euro (insgesamt damit 665,00 Euro).

Versicherte, die in die Pflegestufe II eingestuft sind, erhalten zum „regulären“ Pflegegeld von 440,00 Euro ein zusätzliches Pflegegeld von monatlich 85,00 Euro (insgesamt 525,00 Euro) bzw. zur „regulären“ Pflegesachleistung von 1.100,00 Euro eine zusätzliche Pflegesachleistung von 150,00 Euro (insgesamt 1.250,00 Euro).

Versicherte, die in die Pflegestufe III eingestuft sind, erhalten auch bei Bestehen einer eingeschränkten Alltagskompetenz kein zusätzliches Pflegegeld bzw. keine zusätzlichen Leistungsbeträge für die Pflegesachleistung.

Auswirkungen auf Kombinationsleistung

Dadurch, dass sich bei Versicherten, die in die Pflegestufe 0, Pflegestufe I oder Pflegestufe II eingestuft sind, die Leistungsbeträge erhöhen, ergeben sich auch höhere Leistungsbeträge für die Kombinationsleistung.

Beispiel:

Ein Versicherter ist in die Pflegestufe I eingestuft. Die Alltagskompetenz ist nicht erheblich eingeschränkt. Im Januar 2013 wird eine Pflegesachleistung in Höhe von 250,00 Euro in Anspruch genommen.

Im Januar 2013 werden mit der beanspruchten Pflegesachleistung in Höhe von 250,00 Euro 55,56 Prozent des höchstmöglichen Leistungsanspruchs ausgeschöpft. Damit steht ihm noch ein anteiliges Pflegegeld im Umfang von 100 Prozent – 55,56 Prozent =) 44,44 Prozent zu. Für Januar 2013 wird damit noch ein anteiliges Pflegegeld von (235,00 Euro x 44,44 Prozent =) 104,43 Euro ausgezahlt.

Ist für den Versicherten die Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt, ergibt sich ein höherer Pflegegeldanteil. Mit den in Anspruch genommenen Pflegesachleistungen in Höhe von 250,00 Euro werden dann nämlich lediglich 37,59 Prozent des höchstmöglichen Leistungsanspruchs ausgeschöpft. Damit steht ihm noch ein anteiliger Pflegegeldanspruch von (100 Prozent – 37,59 Prozent =) 62,41 Prozent zu. Der monatliche (volle) Pflegegeldanspruch beträgt aufgrund der eingeschränkten Alltagskompetenz 305,00 Euro, sodass hier noch ein anteiliges Pflegegeld von (305,00 Euro x 62,41 Prozent =) 190,35 Euro ausgezahlt wird.

Paralleler Bezug der zusätzlichen Betreuungsleistungen

Die zusätzlichen Betreuungsleistungen in Höhe von monatlich 100,00 Euro bei einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz bzw. in Höhe von 200,00 Euro bei einer im erhöhten Maße eingeschränkten Alltagskompetenz können parallel zu der erhöhten Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden.

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