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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Begleitung zur Arzneimittelstudie keine Pflegezeit
Begleitung

Zeitaufwand für Begleitung zur Arzneimittelstudie ist keine Pflegezeit

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied mit Urteil vom 18.09.2008 (Az. B 3 P 5/07 R), dass ein Zeitaufwand, der für die Begleitung eines Pflegebedürftigen zu einer Arzneimittelstudie anfällt, nicht als Pflegezeit im Sinne der Gesetzlichen Pflegeversicherung zählt.

Der Klagefall

In dem Klagefall ging es um einen im Jahr 1985 geborenen Versicherten, der an Morbus Hunter (Mukopolysaccharidose des Typs II, kurz: MPS II) leidet. Dies ist eine Krankheit, die auf einen Enzymdefekt zurückzuführen und genetisch bedingt ist. Seit Dezember 2003 beteiligt sich der Versicherte an einer Arzneimittelstudie, die weltweit durchgeführt wird. In dieser Studie soll eine ...

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Garten

Pflegebedürftiges Kind erhält barrierefreien Gartenzugang von Pflegekasse

Das Bundessozialgericht musste am 17.07.2008 über eine Klage entscheiden, in der Eltern für ihre pflegebedürftigen Kinder einen barrierefreien Gartenzugang von der Pflegekasse durchsetzen wollten. Das höchste Sozialgericht entschied über die Klage mit Urteil vom 17.07.2008 (Az. B 3 P 12/07 R).

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Pflegeversicherung sieht Zuschussmöglichkeiten ...

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Pflegegeld

Pflegegeld muss nicht am ersten Tag eines Monats auf dem Konto sein

Liegt eine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung vor, können die Pflegebedürftigen, die von ehrenamtlichen Personen gepflegt werden, Pflegegeld beantragen. Dieses Pflegegeld beträgt aktuell in der Pflegestufe I monatlich 215,00 € (ab 2010: 225,00 €), in der Pflegestufe II 420,00 € (ab 2010: 430,00 €) und in der Pflegestufe III 675,00 € (ab 2010: 685,00 €).

Das Bundessozialgericht hatte ...

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Verhinderungspflege

Verhinderungspflege auch außerhalb der Häuslichkeit des Pflegebedürftigen

Ist eine Pflegeperson vorübergehend verhindert, einen Pflegebedürftigen zu pflegen, gewähren die Pflegekassen unter bestimmten Voraussetzungen Verhinderungspflege. Damit honoriert der Gesetzgeber die „ehrenamtlichen“ Pflegepersonen, die die häusliche Pflege übernehmen. Durch die Leistung kann sich die Pflegeperson von den Belastungen der Pflege, die sich im physischen und psychischen Bereich für die ...

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Pflegekurs

Pflegeversicherung finanziert Pflegekurse

Die Pflege durch ehrenamtliche Pflegekräfte unterstützt der Gesetzgeber durch zahlreiche Leistungen aus der Pflegeversicherung. So wird die häusliche Pflege durch die Leistung von Pflegegeld unterstützt, aber auch eine Beitragszahlung zur Rentenversicherung und ein Unfallversicherungsschutz für die ehrenamtlich Pflege kommt in Betracht.

Als weitere Unterstützung für ehrenamtlich Pflegende sieht der Leistungskatalog der Gesetzlichen ...

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Ehrenamtliche Pflege

Verhinderungspflege an Stelle von Pflegegeld

Die Gesetzlichen Pflegekassen zahlen Pflegebedürftigen Pflegegeld, wenn diese sich die Pflege selbst organisieren – lesen Sie hierzu auch: Pflegegeld. Durch das Pflegegeld soll der Pflegebedürftige in die Lage versetzt werden, seiner „ehrenamtlichen“ Pflegeperson eine finanzielle Anerkennung zu leisten. Doch auch für den Fall, dass die Pflegeperson einmal verhindert ist, gibt es eine passende Leistung – die Verhinderungspflege.

Sofern ...

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