Pflegekurse

Pflegekurse durch Soziale Pflegeversicherung

Der Gesetzgeber ermöglicht durch eine Reihe von Leistungen, dass Pflegebedürftige so lange wie möglich in ihrer häuslichen Umgebung bzw. in ihrer Familie gepflegt werden können. Diese Leistungen reichen vom Pflegegeld bis hin zur rentenversicherungs- und unfallversicherungsrechtlichen Absicherung der Pflegepersonen.

Wenn ein Pflegefall erstmalig in einer Familie auftritt, sind viele Angehörige mit dieser Situation überfordert. Darüber hinaus kommt die seelische und körperliche Belastung der Pflegepersonen hinzu. Daher sieht der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung auch die Erbringung bzw. Kostenübernahme von Pflegekursen vor.

Die Rechtsgrundlage für die Erbringung von Pflegekurse durch die Pflegekasse ist § 45 SGB XI (Elftes Buch Sozialgesetzbuch).

Hilfe durch Pflegekurse

Um die Pflegepersonen zu unterstützen bzw. ein Hilfeangebot zu stellen, bieten die gesetzlichen Pflegekassen kostenlose Pflegekurse an. Das heißt, dass den Kursteilnehmer durch die Teilnahme keine Kosten in Rechnung gestellt werden dürfen. Die Inanspruchnahme von Pflegekursen darf auch nicht zu einer Anrechnung bei den Pflegeleistungen führen, auf die ein Pflegebedürftiger einen Anspruch hat.

Die Pflegekurse dienen dazu, dass das Wissen und die praktische Übung der Pflege vermittelt werden. Ebenfalls wird der Umgang mit psychischen Belastungen, welche die Pflegesituation mit sich bringen, durch die Pflegekurse vermittelt. Auch das soziale Engagement wird durch die Pflegekurse gestärkt und gefördert.

Während in der Vergangenheit die Pflegekurse auf die somatische – körperliche – Pflege ausgerichtet waren, hat sich als Schwerpunkt der Kurse in den letzten Jahren auch der Umgang mit demenziell und psychisch Pflegebedürftigen herauskristallisiert. Daher werden regelmäßig auch Kurse angeboten, die sich mit der Pflege von Personen beschäftigen, deren Alltagskompetenz eingeschränkt ist.

Damit ein Pflegekurs in Anspruch genommen werden kann, ist nicht Voraussetzung, dass die Pflegeperson tatsächlich schon eine Pflegetätigkeit ausübt. Es muss auch noch keine Pflegebedürftigkeit im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung für die gepflegte Person bestätigt worden sein. Ebenfalls muss eine Kostenübernahme auch dann schon erfolgen, wenn noch keine ambulanten Pflegeleistungen beansprucht werden oder überhaupt eine Mitgliedschaft in der Sozialen Pflegeversicherung besteht.

Angebot bei Pflegekasse zu erfragen

Das Angebot, welches die jeweiligen Pflegekassen an Pflegekursen haben, sollte bei der zuständigen Pflegekasse erfragt werden. Aus verschiedenen Gründen werden die Pflegekurse nur unzureichend in Anspruch genommen. Als Gründe werden hier angeführt, dass die Pflegefälle zeitlich nicht absehbar sind oder auch die Pflegepersonen hierzu keine Zeit haben.

Neben den Pflegekassen, die die Pflegekurse selbst anbieten oder in Zusammenarbeit mit anderen Pflegekassen anbieten können, kommen auch noch eine Reihe anderer Einrichtungen in Frage. So können beispielsweise die Pflegekurse von ambulanten Pflegeeinrichtungen, Nachbarschaftshilfegruppen, Bildungsvereinen und Volkshochschulen angeboten werden, für die die Pflegekasse die Kosten übernehmen kann.

Tipps auch durch Pflegeeinsätze

Wird das Pflegegeld in Anspruch genommen, müssen – je nach Pflegegrad – einmal halb- bzw. vierteljährlich Pflegeeinsätze durch eine professionelle Pflegekraft in Anspruch genommen werden. Auch durch diese Pflegeeinsätze der professionellen Dienste werden den Pflegepersonen Tipps gegeben.

Die Beratungseinsätze müssen bei Vorliegen des Pflegegrades 2 und 3 kalenderhalbjährlich und bei Vorliegen des Pflegegrades 4 und 5 kalendervierteljährlich abgerufen werden.

Hilfe und Beratung

In allen Angelegenheiten der Sozialen Pflegeversicherung stehen registrierte Rentenberater zur Verfügung, deren Fachkunde gerichtlich geprüft wurde. Diese von den Versicherungsträgern (Pflegekassen) unabhängigen Experten beraten Sie kompetent in einem persönlichen oder telefonischen Beratungsgespräch und setzen Ihre Leistungsansprüche in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) für Sie durch.

Fragen Sie die Spezialisten und nehmen Sie hier Kontakt mit der Rentenberatung Helmut Göpfert auf.

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