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Helmut Göpfert

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Beitragssatz Pflegeversicherung 2013
Beitragssatz Pflegeversicherung

Beitragssatzerhöhung auf 2,2 Prozent ab Januar 2013

Ab Januar 2013 steigt der Beitragssatz zur Sozialen Pflegeversicherung um 0,1 Prozentpunkte. Damit liegt der Beitragssatz ab 01.01.2013 bei 2,05 Prozent. Kinderlose Versicherte müssen noch zusätzlich den Kinderlosenzuschlag leisten. Für diese Versicherten liegt dann der Beitragssatz bis 2,30 Prozent.

Hintergrund

Die Beitragssatzerhöhung hat der Gesetzgeber vorgenommen, um Verbesserungen im Leistungskatalog der Pflegeversicherung vorzunehmen. Diese Leistungsverbesserungen kommen vor allem Versicherten zugute, bei denen eine eingeschränkte Alltagskompetenz (demente Versicherte) vorliegt. Bislang konnten von der Pflegekasse nur dann für Versicherte Leistungen gewährt werden, wenn ...

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Beitragssatz

Beitragssatz Soziale Pflegeversicherung bleibt 2012 stabil

Bereits seit dem 01.07.2008 liegt der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung bei 1,95 Prozentpunkten. Hinzu kommt für Kinderlose ein Zuschlag in Höhe von 0,25 Prozentpunkten.

Aufgrund der anstehenden Pflegereform, im Rahmen derer vor allem die Leistungen für demenzkranke Versicherte bzw. für Versicherte mit eingeschränkter Alltagskompetenz verbessert werden sollen, ist eine Beitragssatzerhöhung im Gespräch. Die Spitzen ...

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Rechtmäßigkeit

Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen

Bereits im Jahr 2005 hat der Gesetzgeber einen Beitragszuschlag in der Gesetzlichen Pflegeversicherung für kinderlose Versicherte eingeführt. Noch heute müssen sich die Gerichte mit der Rechtmäßigkeit des Beitragszuschlags, der 0,25 Prozent beträgt, befassen. Mit einem aktuellen Beschluss vom 02.09.2009 hat das Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1997/08 eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen, die ein kinderloser Mann ...

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Familie

Pflegeversicherung Kinderlosenzuschlag ab 01.07.2008 gesetzlich geregelt

Bisher gab es unterschiedliche rechtliche Auffassungen, ob Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent zur Gesetzlichen Pflegeversicherung entrichten müssen oder nicht.

Die Spitzenverbände der Krankenkassen waren der Auffassung, dass Stief- und Adoptiveltern den Kinderlosenzuschlag nur dann nicht zahlen müssen, wenn die Familienbande begründet wurde, als noch für das Kind ein Anspruch ...

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Paragraph

Beitragszuschlag auch bei unfreiwilliger Kinderlosigkeit

Dass der Beitragszuschlag zur Gesetzlichen/Sozialen Pflegeversicherung in Höhe von 0,25 Prozent für kinderlose Versicherte rechtmäßig ist, bestätigte am 27.02.2008 das Bundessozialgericht (Az. B 12 P 2/07 R).

Klagegegenstand

Geklagt hatte ein verheirateter Versicherter der Gesetzlichen Pflegeversicherung, bei dem der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,25 Prozent verlangt wurde. Der  Versicherte hat zwar tatsächlich keine ...

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Berechnung

Berechnung Pflegeversicherungsbeitrag für Arbeitnehmer

Der Pflegeversicherungsbeitrag wird ab dem 01.07.2008 von derzeit 1,7 Prozent bzw. 1,95 Prozent für Kinderlose auf 1,95 Prozent bzw. 2,2 Prozent für Kinderlose erhöht. Die Erhöhung des Beitragssatzes erfolgt im Rahmen der Pflegereform, mit der auch die Leistungen ausgeweitet werden.

Berechnung Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile

Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben in einer Stellungnahme vom 15.01.2008 bereits darauf ...

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