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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Beitragszuschlag für Kinderlose in der Pflegeversicherung
Familie

Der Kinderlosenzuschlag in der Sozialen Pflegeversicherung

Ab dem 01.01.2005 zahlen Kinderlose einen erhöhten Pflegeversicherungsbeitrag

Mit dem am 01.10.2004 beschlossenen Kinder-Berücksichtungsgesetz kommt die Bundesregierung der Forderung des Bundesverfassungsgerichts vom 03.04.2001 nach, Eltern beim Beitrag zur sozialen Pflegeversicherung besser zu stellen als kinderlose Mitglieder.

Ab dem 01.01.2005 werden die Mitglieder der sozialen Pflegeversicherung, die kinderlos sind, mit einem erhöhten Beitrag von 0,25 Beitragssatzpunkten (Beitragszuschlag) belastet. Damit werden Mitglieder, die Kinder haben oder gehabt haben, relativ besser gestellt als solche ohne Kinder.

Zum 01.01.2022 erfolgt erstmalig eine Erhöhung des ...

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