Expertenbeirat

Expertenbeirat legt Bundesgesundheitsminister Bericht vor

Aktuell wird die Einstufung in eine Pflegestufe nach dem zeitlichen Aufwand beurteilt, welcher vor allem für einzelne Verrichtungen in der Grundpflege benötigt wird. Die Einstufung in eine Pflegestufe wiederum ist grundsätzlich Voraussetzung dafür, dass ein Versicherter Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung beziehen kann. Schon im November 2006 wurde durch das Bundesgesundheitsministerium ein Beirat eingesetzt, welcher den Pflegebedürftigkeitsbegriff überprüfen sollte. Dieser Beirat legte schließlich einen Umsetzungsbericht vor und unterbreitete Vorschläge, wie ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert werden könnte.

Ziel des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist es, von der Minutenpflege wegzukommen und in den Mittelpunkt den Grad der Selbstständigkeit des Versicherten zu stellen. Es soll daher keine Pflegestufen mehr geben, die nach dem minutiösen Hilfebedarf bemessen werden, sondern Bedarfsgrade, welche nach der vorhandenen Selbstständigkeit beurteilt werden.

Expertenbeirat übergab Bericht

Am 27.06.2013 haben die Vorsitzenden des aktuellen Expertenbeirats einen Bericht an Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) übergeben, welcher Vorschläge zur konkreten Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs beinhaltet. Dieser Bericht stellt nun eine wichtige Grundlage dar und geht auch auf die offenen Fragen aus dem Bericht des im Jahr 2009 ins Leben gerufenen Beirats ein.

Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff sollen alle wesentlichen Aspekte der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt werden. Es sollen also nicht mehr nur die körperlichen Einschränkungen, sondern auch die Problemlagen einbezogen werden, welche z. B. bei demenziell erkrankten Menschen auftreten. Die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sind bei diesen Menschen derart eingeschränkt, dass diese zu einem – zumindest teilweisen – Verlust der Selbstständigkeit führen.

Änderungen bereits zu Jahresbeginn 2013

Bereits ab Januar 2013 hat das Pflege-Neuausrichtungsgesetz wesentliche Verbesserungen für Versicherte mit einer eingeschränkten Alltagskompetenz (zumeist demenziell Erkrankte) gebracht. So erhalten nun auch Versicherte in der sogenannten Pflegestufe 0 Pflegeleistungen, wie z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistung oder die Kombinationsleistung. In die Pflegestufe 0 werden Versicherte eingestuft, deren grundpflegerischer Hilfebedarf nicht die Voraussetzungen der Pflegestufe I erfüllt (Hilfebedarf in der Grundpflege weniger als 46 Minuten täglich), deren Alltagskompetenz allerdings eingeschränkt ist.

Die Änderungen zu Jahresbeginn 2013 waren ein erster Schritt. Nun soll ein Systemwechsel erfolgen, deren Grundlage fachlich fundiert der Bericht des Expertenbeirats ist. Zwar handelt es sich bei dem Bericht noch um keine gesetzlichen Vorschriften. In der nächsten Legislaturperiode soll der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff gesetzlich umgesetzt werden.

Ausblick

Bereits unter Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmid sollte ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff umgesetzt werden. Auch in der aktuellen Legislaturperiode blieb die Regierung die Umsetzung schuldig. Hauptproblem bei der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist die nicht konkret abschätzbare Finanzierung. Ein erweiterter Leistungskatalog bzw. der Einbezug eines erweiterten Versichertenkreises in den Leistungsbezug der Sozialen Pflegeversicherung wird deutliche Mehrausgaben für die Pflegeversicherung bedeuten, was mit einer Erhöhung des Beitragssatzes einhergeht. Es bleibt daher abzuwarten, ob die neue Regierung tatsächlich einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff umsetzen wird.

Autor: Daniela Plankl

Bildnachweis: Kzenon - Fotolia

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