Pflegezulage

Bundeskabinett beschließt Zulage zur privaten Pflegevorsorge

Im Rahmen der aktuellen Pflegereform (Pflege-Neuausrichtungsgesetz) wurde für die Versicherten der Sozialen und Privaten Pflegeversicherung ein Anspruch auf eine Zulage geschaffen und beschlossen. Die Zulage kann für die Zeit ab Januar 2013 gewährt werden, wenn Versicherte eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließen. Die Rechtsgrundlage hierfür sind die §§ 126 und 127 SGB XI.

Zur Auszahlung der Pflegezulage kommt es durch eine neu geschaffene Zentralstelle, welche bei der Deutschen Rentenversicherung Bund angesiedelt ist. Die entsprechende Verordnung hierfür hat Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr auf den Weg gebracht. Die Verordnung hat am 28.11.2012 das Bundeskabinett passiert, womit die Weichen für die praktische Umsetzung der Pflegezulage gestellt wurden.

Hintergrund

Mit der Pflegezulage für die private Pflegevorsorge möchte der Gesetzgeber Anreize dafür schaffen, dass sich die Bürger für eine entsprechende Versicherung entscheiden. Dies vor dem Hintergrund, dass die Pflichtversicherung nur als „Teilkaskoversicherung“ angesehen werden kann. Vor allem im stationären Pflegebereich decken nämlich die gesetzlichen Pflegeleistungen lediglich einen Teil der extrem hohen Kosten. Zwischen den entstehenden Kosten und den Leistungen, welche von der Pflegeversicherung übernommen werden, klafft damit meist ein großes Loch.

Die Pflegezulage

Die Pflegezulage wird gewährt, wenn von Versicherten ab dem vollendeten 18. Lebensjahr eine private Pflege-Zusatzversicherung abgeschlossen wird. Personen, die vor Abschluss der privaten Pflege-Zusatzversicherung bereits Leistungen aus der Sozialen Pflegeversicherung (nach dem SGB XI) oder gleichwertige Vertragsleistungen aus einer privaten Pflege-Pflichtversicherung erhalten haben, kommen leider nicht mehr in den Genuss der Pflegezulage.

Die monatliche Pflegezulage beträgt 5,00 Euro. Voraussetzung ist jedoch, dass ein monatlicher Beitrag von mindestens 10,00 Euro durch die private Zusatzversicherung anfällt.

Die anspruchsberechtigten Bürger müssen keinen gesonderten Antrag für die Auszahlung der Pflegezulage stellen. Dies erfolgt automatisch; die Formalitäten zur Antragstellung übernehmen nämlich die Versicherungsunternehmen.

Ab Jahresbeginn 2013 werden nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums die ersten Versicherungsunternehmen Produkte der Pflege-Zusatzversicherung anbieten können. Wann ein Versicherungsprodukt die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, damit die Pflegezulage ausgezahlt wird, ist durch die aktuelle Verordnung genau geregelt. Die Verordnung tritt am 04.01.2013 in Kraft.

Bildnachweis: © Iris Muecke

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