Pflegeheim

Wohngruppen sind eine Alternative zum Pflegeheim

Es ist wirklich eine schwierige Lage für alle Beteiligten, wenn die Pflege nicht mehr oder nicht zu jeder Zeit möglich ist, der zu pflegende Angehörige aber auch nicht in ein Pflegeheim gehen möchte.

Es stellt sich deshalb die Frage, welche Wahlmöglichkeiten und Alternativen sich noch bieten.

Eine Möglichkeit sind Pflegewohngruppen

Pflegebedürftige Menschen haben seit zirka 10 Jahren die Möglichkeit  in sogenannten Pflegewohngruppen  betreut zu werden. Im Gegensatz zum Pflegeheim wohnen hier im Normalfall fünf bis zehn Personen in einem Haus oder einer großen Wohnung zusammen und werden dabei von einer oder mehreren Pflegepersonen ständig betreut.

In diesen Pflegewohngruppen hat jede zu pflegende Person ihr eigenes Zimmer. Die meiste Zeit des Tages verbringt man aber zusammen in einem großen Gemeinschaftsraum, wo gemeinsam gekocht, gespielt, gebastelt oder andere Hand- und Hausarbeiten  unternommen werden.

Grundsätzlich lautet der Leitsatz von Pflegewohngruppen den zu pflegenden so viel Hilfe wie nötig, aber soviel Eigenständigkeit wir möglich gewährt wird.

Pflegewohngruppen haben viele Vorteile. Besonders sind hier die familiäre Atmosphäre durch die relativ kleinen Gruppen, die große Selbständigkeit eines jeden Einzelnen sowie die bei Bedarf jederzeit verfügbare medizinische Betreuung und Pflege hervorzuheben.

Spezielle Pflegewohngruppen werden auch durch diverse „normale“ Pflegeheime angeboten. Der Vorteil hierbei ist, dass hier ein Angehöriger des zu pflegenden leicht ins Pflegeheim wechseln kann, wenn dies später einmal erforderlich sein sollte.

Kostenübernahme durch Pflegekasse

Die Kostenfrage bei den Pflegewohngruppen ist so geregelt, dass die Pflegekassen die sogenannten Sachleistungen übernehmen. Das sind die Kosten für einen ambulanten Pflegedienst, jedoch höchstens bis zur Höhe des für die jeweilige Pflegestufe vorgesehenen Höchstbetrages für Pflegesachleistungen. Weitere Kosten, wie z.B. Zuschläge für eventuelle Wahl-Leistungen oder die Unterbringungskosten (Miete) muss der Pflegebedürftige selbst übernehmen.

Seit Juli 2008 haben Pflegebedürftige, die die Pflegesachleistung beziehen, die Möglichkeit, die Leistungsansprüche zu „poolen“. Sofern mehrere Pflegebedürftige in räumlicher Nähe zusammenwohnen, wie dies bei ambulanten Wohngruppen der Fall ist, können sich bei den Leistungserbringern z. B. bei der Zubereitung der Mahlzeiten oder dem Erledigen der Einkäufe Kosten- und/oder Zeiteinsparungen ergeben. Diese gewonnenen Ressourcen können von den beteiligten Pflegebedürftigen dafür verwendet werden, weitere Pflegeleistungen zu erhalten. Sofern jeweils die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung sichergestellt ist, können durch das Poolen der Pflegesachleistungen beispielsweise zusätzliche Betreuungsleistungen vom Leistungserbringer erbracht werden, welche dann letztendlich durch die Pflegesachleistung finanziert wird.

Neu ist, dass die Pflegekassen seit dem 30.10.2012 (Inkrafttreten des Pflege-Neuausrichtungsgesetzes, kurz: PNG) einen Anspruch auf den Wohngruppenzuschlag realisieren können. Dieser Wohngruppenzuschlag wird pro Pflegebedürftigen in Höhe von monatlich 200,00 Euro geleistet, sofern mindestens drei Pflegebedürftige, die gemeinschaftlich wohnen, in die Pflegestufe I oder höher eingestuft sind. Näheres können Sie unter Wohngruppenzuschlag nachlesen.

Bildnachweis: Blogbild: © Matthias Buehner | Beitragsbild: © Robert Kneschke

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