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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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Pflegebedürftigkeit neu definiert
Pflegestärkungsgesetz

Zweites Pflegestärkungsgesetz verabschiedet

Der Entwurf des zweiten Pflegestärkungsgesetztes (PSG II) wurde in der Sitzung des Bundeskabinetts vom 12.08.2015 verabschiedet. Durch die neuen gesetzlichen Regelungen sollen stufenweise ab 2016 sowohl der Pflegebedürftigkeitsbegriff als auch das Begutachtungsverfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit neu geregelt werden, wobei der Begriff der Pflegebedürftigkeit vollständig neu definiert wird. Die wichtigsten Punkte der neuen gesetzlichen Regelungen sind, dass ab 01.01.2017 die Umsetzung der bisherigen drei Pflegestufen in die fünf neuen Pflegegrade erfolgt und auch das neue Begutachtungsverfahren sowie die Erhöhung bzw. Neuordnung der Leistungsbeträge in der ...

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Pflegezeitgesetz

Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ab Januar 2015 verbessert

Beschäftigte, die einen pflegebedürftigen Angehörigen versorgen müssen, sind dieser Doppelbelastung extrem ausgesetzt und es fällt schwer, diese beiden Tätigkeitsfelder – Beruf und Pflege – in eine gute Balance zu bringen. Der Gesetzgeber hat daher zum 01.01.2015 einige Neuregelungen und Verbesserungen im Pflegezeitgesetz und im Familienpflegezeitgesetz umgesetzt, welche die Betroffenen unterstützt, Beruf, Pflege und ...

Weiterlesen: Neuregelungen zu Pflegezeit und Familienpflegezeit 2015

Pflegeheim

Leistungsbeträge zum 01.01.2015 angehoben

Durch das erste Pflegestärkungsgesetz, welches zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist, haben sich einige Leistungsverbesserungen für die Versicherten der Sozialen Pflegeversicherung ergeben. Eine wesentliche Verbesserung ist die Anhebung der Leistungsbeträge. Auch für die vollstationären Pflegeleistungen wurden die Leistungsbeträge erhöht.

Auf die vollstationären Pflegeleistungen besteht ein Anspruch, wenn die Pflege nicht durch eine häusliche ...

Weiterlesen: Vollstationäre Pflegeleistungen 2015

Pflegeversicherung

Neue Definition von Pflegebedürftigkeit

Im Jahr 2015 treten die Änderungen aufgrund des ersten Pflegestärkungsgesetzes in Kraft. Mit diesem Gesetz wird es zu einer deutlichen Ausweitung der Pflegeleistungen kommen. So werden beispielsweise sämtliche Leistungsbeträge um bis zu vier Prozent erhöht. Zudem werden die Wahlrechte der Pflegebedürftigen und die Flexibilisierung der einzelnen Leistungskombinationen ausgedehnt. Als Beispiele sind zu nennen, dass ab Januar 2015 die ...

Weiterlesen: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff im Jahr 2017

Pflegeunterstützungsgeld

Entgeltersatzleistung bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung

Schon seit dem Jahr 2008 haben Beschäftigte die Möglichkeit, sich kurzzeitig von der Arbeit freistellen zu lassen. Die Freistellung ist möglich, damit eine erforderliche pflegerische Organisation oder Versorgung eines nahen Angehörigen durchgeführt werden kann. Der Befreiungsanspruch besteht für zehn Arbeitstage.

Bis 31.12.2014 gab es für die Freistellung von der Arbeit, wofür der Arbeitgeber kein Arbeitsentgelt leisten muss ...

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Pflegesachleistung 2015

Höhere Leistungsbeträge und neue Umwidmungsmöglichkeit

Die häuslichen Pflegeleistungen werden von den gesetzlichen Pflegekassen grundsätzlich als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der „Pflegesachleistung“ erbringen die Leistungserbringer, welche mit der Pflegekasse einen Vertrag geschlossen haben (beispielsweise caritative oder private Pflegedienste), die Pflegeleistungen. Die entstehenden Kosten werden dann vom Leistungserbringer direkt mit der zuständigen Pflegekasse ...

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