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Helmut Göpfert

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Steuern

Absetzbarkeit von KV-Beiträgen wird ab 2010 verbessert

Am 18.02.2009 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für ein Bürgerentlastungsgesetz auf den Weg gebracht. Danach sollen bereits ab dem kommenden Jahr Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in einem erhöhten Maße als bisher steuerlich abgesetzt werden. Das Bundesfinanzministerium geht in diesem Zusammenhang mit der Entlastung bei den Krankenversicherungsbeiträgen von einer Steuerentlastung für die Bürger in der Größenordnung von 9,3 Milliarden Euro aus.

Anlass für den Gesetzentwurf sind Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG). Die Verfassungsrichter entschieden im März 2008 (Az. 2 BvL 1/06; 2 BvR 410/05 und 2 BvR 1220/04), dass die bisherige Steuerregelung, wonach die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur teilweise absetzbar sind, nicht verfassungskonform ist. Die aktuelle Steuerregelung berücksichtigt nicht die Steuerfreiheit des Existenzminimums. Danach darf nicht nur das sächliche Existenzminimum steuerfrei bleiben, sondern auch Beiträge, die für eine Kranken- und Pflegeversicherung aufgebracht werden müssen. Voraussetzung ist hier, dass die Versicherung für den Fall der Krankheit oder Pflegebedürftigkeit existenznotwendig ist. Dies ist wiederum auf das sozialrechtliche Leistungsniveau abzustellen.

Entlastung für privat und gesetzlich Krankenversicherte

Die vorgesehene steuerliche Entlastung trifft sowohl die privat als auch die gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten. Die Beiträge zur Sozialen Pflegeversicherung können in voller Höhe nach dem Gesetzentwurf steuerlich abgesetzt werden. Bei der Gesetzlichen Krankenversicherung können die Beiträge mit einem Abschlag von vier Prozent – dies ist der Beitragsanteil für das Krankengeld – steuerlich geltend gemacht werden.

Nicht nur die gesetzlich Kranken- und Pflegeversicherten profitieren von der neuen Steuerregelung. Auch die Privatversicherten werden entlastet. Die Aufwendungen, die privat Krankenversicherte absetzen können, werden durch eine Rechtsverordnung festgesetzt. Ursprünglich war geplant, dass die im so genannten Basistarif anfallenden Beiträge abgesetzt werden können. Von dieser Regelung wurde jedoch wieder Abstand genommen, nachdem diesbezüglich einige Ministerien ihr Veto eingelegt haben.

Neuregelung spätestens im Jahr 2010

Das der Gesetzgeber jetzt aktiv wird, kommt nicht von ungefähr. Die Richter aus Karlsruhe hatten eine Frist gesetzt, bis wann spätestens die Ungleichbehandlung beseitigt werden muss – und das ist der 01.01.2010.

Noch in dieser Legislaturperiode – die letzte Tagung des Bundesrates findet am 27.09.2009 statt – soll der nun auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf beschlossen werden.

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