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Gesundheitsministerin Schmidt lobt Beschluss zur ärztlichen Vergütung

Über die Anhebung der ärztlichen Vergütung wurde lange debattiert und kontrovers diskutiert. Am 29.08.2008 hatte sich letztendlich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gegen den Willen der gesetzlichen Krankenkassen mit einem Schlichter geeinigt, dass die Vergütung der Vertragsärzte und Psychotherapeuten um ca. 2,7 Milliarden Euro angehoben wird. Alleine die Anhebung der Arzthonorare zum 01.01.2009 hat eine Beitragssteigerung von ca. 0,28 Prozentpunkte zur Folge. Die gesetzlichen Krankenkassen wiesen ausdrücklich darauf hin, dass sie sich mit dem Beschluss nicht einverstanden erklären, können diesen jedoch nicht mehr außer Kraft setzen bzw. rückgängig machen.

Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte hingegen den Beschluss vom vergangenen Freitag ausdrücklich. Damit wird – so Ulla Schmidt – eine großes Stück der Gesundheitsreform umgesetzt werden.

Neuordnung der Ärzte-Honorierung

Ein wesentlicher Punkt der Gesundheitsreform war, die Honorierung von Ärzten und Psychotherapeuten grundlegend zu reformieren. Dabei sollte stets die Versorgung der Versicherten im Mittelpunkt stehen. Wie in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 01.09.2008 mitgeteilt wird, erhalten die niedergelassenen Ärzte mit den zusätzlichen finanziellen Mitteln ein Honorarsystem, das gerechter, kalkulierbarer und transparenter ist.

Ein entscheidender Punkt der Neuordnung der Ärzte-Honorierung ist, dass ab dem neuen Jahr nicht mehr nach Punktwerten abgerechnet wird, sondern in Euro und Cent. Damit geht einher, dass die Unterschiede zwischen den gesetzlich und privat Krankenversicherten eliminiert werden und der Vergangenheit angehören.

Kräftige Erhöhung

Die Erhöhung des Ärzte-Honorars um ca. 2,7 Milliarden Euro stellt eine kräftige Einkommenserhöhung der Ärzte dar. Mit den höheren finanziellen Mitteln, die den Ärzten zur Verfügung stehen, erwartet das Gesundheitsministerium jedoch auch, dass sich dies in einer qualitativ höheren und besseren Versichertenversorgung niederschlägt – und dies flächendeckend in ganz Deutschland.

Während die Ärztevergütungen ab 2009 im Schnitt um ca. 10 Prozent steigen, sind die großen Gewinner der Honorarerhöhung die Ärzte in den neuen Bundesländern. Diese dürfen sich an einer Einkommenssteigerung von rund 20 Prozent freuen. Damit soll erreicht werden, dass die Qualität der ärztlichen Versorgung in den alten wie in den neuen Bundesländern einen gleich hohen Level hat.

Gesetzliche Vorgaben werden umgesetzt

Mit dem Beschluss vom 29.08.2008 werden gesetzliche Vorgaben umgesetzt, die im Bereich der vertragsärztlichen Vergütung gegeben wurden. Das Bundesgesundheitsministerium nannte als wesentliche Punkte:

  • Die Ärzte in den neuen Bundesländern erreichen eine überproportionale Honorarerhöhung. Dadurch wird das Honorar der Ärzte aus den neuen Bundesländern an das höhere Bundesniveau angeglichen.
  • Von der Anhebung des Honorars profitieren auch Psychotherapeuten.
    Eine Umverteilung zwischen verschiedenen Arztgruppen wird künftig vermieden, da die Ärztevergütung zwischen Haus- und Facharzt getrennt wird.
  • Ein Honorarabfluss von einer Kassenärztlichen Vereinigung wird künftig nicht mehr möglich sein.
  • Genau definierte ärztliche Leistungen unterliegen nicht mehr der Mengensteuerung. Hier sind als Beispiele die allgemeine Schmerztherapie oder der Notdienst zu nennen.

Der Beschluss der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vom 29.08.2008 wird nun durch das Bundesgesundheitsministerium geprüft. Das Ministerium kündigte an, die Prüfung des Beschlusses zeitnah durchzuführen.

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