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Alkohol, Trunkenheit

Finanzielle Beteiligung der Eltern bei Komasäufern gefordert

Das sogenannte Koma-Saufen (Kampftrinken) ist derzeit ein großes Thema in den Medien. Die Zahlen, welche Kosten durch die Kamptrinker dem System der Gesetzlichen Krankenversicherung entstehen, verdeutlichen, dass dieses Thema längst kein Randthema mehr ist. So hat die Techniker Krankenkasse kürzlich mitgeteilt, dass sich allein bei ihr die Kosten im Jahr 2007 auf 980.000 € beliefen, die durch Alkoholexzesse Jugendlicher ausgelöst wurden.

Die Tendenz ist steigend; in den Jahren 2003 bis 2007 haben sich die Kosten für akute Entgiftungsbehandlungen nahezu verdoppelt. Anlass für die FDP, einen Vorstoß Richtung Kostenbeteiligung der Eltern zu wagen.

Ganz abgesehen davon, dass das Koma-Saufen die Gesundheit der Jugendlichen massiv gefährdet, wird das gesamte Gesundheitssystem und die Solidargemeinschaft extrem durch die Kampftrinker belastet. So äußerte der FDP-Politiker Rainer Brüderle, dass es keinem zu vermitteln sei, weshalb die Versichertengemeinschaft für derartige Alkoholexzesse aufzukommen hat.

Kostenbeteiligung der Eltern

Die konkrete Forderung der FDP ist, dass die Eltern an den Kosten, die der zuständigen Krankenkasse durch die Komasäufer entstehen, beteiligt werden. Schließlich verletzen diese die Fürsorge und die Aufsichtspflicht, wenn sich ihre Sprösslinge regelrecht ins Koma saufen.

Auch im Hinblick auf die permanent steigenden Kosten im Gesundheitssystem ist eine Kostenbeteiligung unumgänglich. Im Durchschnitt verbleibt ein volltrunkener Jugendlicher unter 20 Jahren 1,2 Tage im Krankenhaus für die Entgiftungsbehandlung. Hier entstehen Kosten von knapp 540 €, die grundsätzlich die Versicherten- und Solidargemeinschaft trägt.

Sinn macht der Vorschlag insbesondere im Hinblick darauf, dass der Gesetzgeber mit der Gesundheitsreform im Jahr 2007 (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) eine Selbstbeteiligung der Versicherten eingeführt hat, die sich eine Krankheit durch eine nicht medizinisch indizierte Maßnahme zugezogen haben. In diesem Bereich werden also den Versicherten Kosten auferlegt, wenn eine Krankheit z. B. durch Piercings oder Tätowierungen entsteht, für die die Krankenkassen grundsätzlich aufzukommen haben.

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