Private Krankenversicherung

Unterschiede zwischen Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Versicherung kommt per Gesetz zustande.
  • Beiträge richten sich nach dem Einkommen, also der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten (Solidaritätsprinzip).
  • Familienangehörige können im Rahmen der Familienversicherung kostenlos mitversichert werden.
  • Mitglied ist während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und während Elternzeit beitragsfrei.
  • Gesetzliche Krankenversicherung darf Beitrag nur nach tatsächlichem Finanzbedarf erheben, arbeitet also ohne Gewinnstreben.
  • Leistungen werden nach dem Sachleistungsprinzip gezahlt, d. h. die Abrechnung erfolgt im Regelfall über die Krankenversichertenkarte bzw. Gesundheitskarte.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Versicherung kommt per Vertrag zustande.
  • Beiträge richten sich nach dem Versicherungsrisiko und dem Umfang des Leistungsanspruches (Äquivalenzprinzip).
  • Risikoprüfung, dadurch auch Leistungsausschluss, Risikozuschlag und Ablehnung eines Versicherungsantrages möglich.
  • Wartezeiten (also kein sofortiger Leistungsanspruch mit Vertragsabschluss).
  • Für Familienangehörige müssen extra Prämien entrichtet werden.
  • Keine Beitragsfreiheit während des Bezugs von Krankengeld, Mutterschaftsgeld und während Elternzeit.
  • Eine Private Krankenversicherung ist ein Wirtschaftsunternehmen mit Gewinnstreben.
  • Leistungen werden nach dem Kostenerstattungsprinzip gewährt, d. h. die Kosten müssen im Regelfall erst verauslagt werden und werden dann von der PKV wieder erstattet.

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