Bundestagswahl 2013

Folgende Änderung sieht der Koalitionsvertrag 2013 für die GKV vor

Am 27.11.2013 haben CDU, CSU und SPD den 185-seitigen Koalitionsvertrag unterzeichnet. Ein wesentlicher Teil sieht auch Änderungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung vor, welche die neue Bundesregierung umsetzen möchte. Die wichtigsten Änderungen sind folgend zusammengefasst.

Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent festgeschrieben

Aktuell beträgt der Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung 15,5 Prozent. Von diesen 15,5 Prozent beteiligt sich der Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger mit 7,3 Prozent. Die Arbeitnehmer bzw. Rentner zahlen ebenfalls 7,3 Prozent. Hinzu kommt noch ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent, welcher von den Arbeitnehmern/Rentnern alleine zu tragen ist.

Der Anteil für die Arbeitgeber/Rentenversicherungsträger soll weiterhin bei 7,3 Prozent bleiben und wird daher auf diesem Niveau „eingefroren“.

Änderungen bei den Zusatzbeiträgen

Reichen einer Krankenkasse die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds – hier fließen die Einnahmen hinein, welche mit dem Beitragssatz von 15,5 Prozent erhoben werden – nicht aus, muss diese Zusatzbeiträge erheben. Die Zusatzbeiträge werden in Höhe eines Euro-Betrages erhoben. Aktuell ist jedoch keine Krankenkasse in Deutschland betroffen, Zusatzbeiträge zu erheben.

Im Rahmen der von den Koalitionsparteien beabsichtigten Änderungen soll der Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten abgeschafft werden. Stattdessen soll der Sonderbeitrag von jeder Krankenkasse als Zusatzbeitrag erhoben werden. Die Zusatzbeiträge werden dann nicht mehr nach einem pauschalierten Euro-Betrag, sondern in Höhe eines einkommensbezogenen Prozentwertes erhoben. Grundsätzlich wird der Zusatzbeitrag bei 0,9 Prozentpunkten liegen. Je nach finanzieller Lage der einzelnen Krankenkassen kann der Zusatzbeitrag dann aber auch niedriger oder höher als 0,9 Prozentpunkte liegen.

Durch die Abschaffung des Sonderbeitrages und der Einführung von Zusatzbeiträgen wird quasi wieder jede Krankenkasse unterschiedlich hohe Beiträge erheben, was den Wettbewerb verschärfen dürfte. Dadurch, dass die Zusatzbeiträge wieder nach einem Prozentsatz aus den beitragspflichtigen Einnahmen erhoben werden, wird kein Versicherter finanziell überfordert. Somit wird auch der steuerfinanzierte Sozialausgleich (s. hierzu: Zusatzbeiträge und Sozialausgleich) wieder abgeschafft – dieser kam daher seit seiner Einführung im Jahr 2011 in der Praxis nie zur Anwendung.

Der Risikostrukturausgleich (RSA) soll geändert werden, damit Unterschiede in der Einkommensstruktur der Mitglieder der einzelnen Krankenkassen vollständig ausgeglichen werden. Dies ist aufgrund der Festlegung der kassenindividuellen Zusatzbeiträge zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen erforderlich.

Korruption als Straftatbestand

Im Strafgesetzbuch soll ein neuer Straftatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen geschaffen werden. Dieser Punkt des eigenen Straftatbestandes zur Korruption im Gesundheitswesen wurde aufgrund eines Vorstoßes der SPD aufgenommen.

Prävention und Gesundheitsförderung

Im Jahr 2014 soll ein Präventionsgesetz verabschiedet werden, das unter anderem die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten regelt. Als Lebenswelten sind beispielsweise die Schule, Kita, Pflegeheime und Betriebe gemeint.

Bei Kindern sollen die Früherkennungsuntersuchungen und bei Erwachsenen die ärztlichen Vorsorgeuntersuchungen gestärkt werden. Darüber hinaus ist es das Ziel, die Impfquoten in Deutschland zu erhöhen.

Facharzt und Hausarzt

Benötigt ein Versicherter einen Facharzt, sollen die Wartezeiten verbindlich geregelt werden. Sollte ein Versicherter innerhalb von vier Wochen keinen Termin bei einem Facharzt bekommen, kann der Versicherte eine Behandlung im Krankenhaus in Anspruch nehmen.

Die hausarztzentrierte Versorgung muss von den Krankenkassen weiterhin angeboten werden. Diese soll weiterentwickelt und zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und zur Qualitätssicherung mit geeigneten Instrumenten ergänzt werden.

Sofern ein Facharzt hausärztliche Leistungen erbringt, soll dies nicht mehr zu Lasten des Honorarbudgets der Allgemeinmediziner gehen. Damit werden die Allgemeinmediziner indirekt gestärkt.

Psychotherapeutische Versorgung

Die Wartezeiten bei der psychotherapeutischen Versorgung sollen reduziert werden. Ebenfalls soll ein zeitnahes Angebot für eine Kurzzeittherapie den Betroffenen eröffnet werden. Um dieses Ziel zu erreichen, wird das Antrags- und Gutachterverfahren entbürokratisiert und die Gruppentherapie gefördert. Die Psychotherapierichtlinie muss vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) innerhalb einer gesetzlich definierten Frist überarbeitet werden.

Neue strukturierte Behandlungsprogramme

Für die Krankheitsbilder „Depressionen“ und „Rückenleiden“ sollen neue strukturierte Behandlungsprogramme entwickelt werden. Die bestehenden strukturierten Behandlungsprogramme müssen weiterentwickelt werden.

Bei den strukturierten Behandlungsprogrammen handelt es sich um eine engmaschige und – wie die Bezeichnung bereits ausdrückt – strukturierte Behandlungsform. Aktuell gibt es strukturierte Behandlungsprogramme – die sogenannten Disease Management Programme – für die Krankheiten Asthma, Diabetes mellitus Typ I und Typ II, koronare Herzkrankheit (KHK), Brustkrebs und chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD). Näheres kann unter Disease Management Programme nachgelesen werden.

Krankenhausreform

Sollten Krankenhäuser unrentabel sein, werden den Kommunen bis zu 500 Millionen Euro für Medizinische Versorgungszentren zur Verfügung gestellt. Damit können Ersatzlösungen zu den Krankenhäusern finanziert werden.

Das komplikationsfreie Operieren in den Kliniken wird durch ein unabhängiges Institut anhand der Abrechnungsdaten geprüft. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden im Internet veröffentlicht und auch bei der Vergütung der Kliniken berücksichtigt.

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Bildnachweis: Stefan Rajewski - Fotolia

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