IGeL-Leistungen

Die individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

Trotz des enormen Umfangs an medizinischen Leistungen, welche von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, hat sich in den letzten Jahren mit den sogenannten IGeL-Leistungen ein immenser Markt entwickelt der von den Ärzten angeboten wird. Die Abkürzung „IGeL“ steht hier für individuelle Gesundheitsleistungen. Diese IGeL-Leistungen werden in aller Regel von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen, es liegt deshalb am Versicherten selbst ob er diese Leistungen in Anspruch nehmen und selbst bezahlen will. Es hat sich hier gezeigt, dass diese Leistungen oftmals weniger der Gesundheit der Patienten als vielmehr dem wirtschaftlichen Interesse der Ärzte dienen, also wirtschaftlich motiviert angeboten werden.

Repräsentative Umfragen bei Patienten haben erwiesen, dass diese sich durch die Ärzte über Nutzen und Risiken dieser Behandlungsmethoden nicht richtig und ausreichend informiert fühlten und dass auch Alternativbehandlungen nicht genannt wurden. Außerdem erklärten viele, dass für die „Privatbehandlung“ ein entsprechender Vertrag nicht abgeschlossen wurde und sie sich durch den Arzt überrumpelt fühlten.

Ein Hauptargument der Ärzte, dass die gesetzlichen Krankenkassen die IGeL-Leistungen nicht mehr bezahlen würden, kann bereits dadurch entkräftet werden, dass diese Leistungen in aller Regel von den Kassen noch nie übernommen wurden, da sie vom Leistungskatalog nicht erfasst sind.

Teilweise sind die IGel-Leistungen nicht im Leistungskatalog enthalten, weil der erwartete Nutzen für die Patienten nicht oder nicht ausreichend nachgewiesen wurde. Teilweise werden diese Leistungen aber sehr wohl durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Liegt in einem Fall nämlich ein konkreter Krankheitsverdacht vor oder soll der Verlauf einer bekannten Erkrankung untersucht werden, können Untersuchungen wie z. B. PSA-Bestimmungen bei Prostataleiden, Augendruckmessungen bei Star-Verdacht oder Ultraschalluntersuchungen durchaus von den Kassen bezahlt werden. Allerdings werden die Patienten durch den Arzt über diese Möglichkeiten nicht informiert und können somit nicht überblicken welche Leistungen durch ihre Kasse übernommen werden. Um den Patienten hier ein Mittel zur Entscheidung an die Hand zu geben, wurde der IGeL-Monitor geschaffen.

Das neue Patientenrechtegesetz regelt hier speziell die Notwendigkeit eines schriftlichen Behandlungsvertrages und ausdrückliche Aufklärungs- und Informationspflichten durch den Arzt, was aber nicht unbedingt als ausreichend bezeichnet werden kann. Wenn man sich betrachtet unter welchem Zeitdruck heute in manchen Arztpraxen gearbeitet werden muss, kann man sich vorstellen, dass eine umfassende Beratung gerade bei einem erkrankten Menschen nicht oder nur unzureichend erfolgt, was unbedingt vermieden werden sollte. Hier wäre es wichtig eine Einwilligungssperrfrist einzuführen wenn der Patient den Arzt hinsichtlich einer Kassenleistung anspricht. Dies würde dem Patienten die Zeit und die Möglichkeit geben sich, evtl. auch anderweitig, über diese IGeL-Leistung zu informieren oder die Kostenübernahme durch seine Kasse abzuklären. Eine Entscheidung zur IGeL-Leistung könnte somit in Ruhe und ohne Druck erfolgen.

Außerdem ist es unbedingt erforderlich die Aufklärungs- und Informationspflichten genauer zu regeln. Hier ist es äußert wichtig, dass die Beratung durch die Bezugs- und Vertrauensperson des Patienten, nämlich den Arzt selbst erfolgt.

Auf folgende Punkte muss hierbei unbedingt Wert gelegt werden:

  • wird die angebotene Leistung durch die Kasse gezahlt
  • aus welchen Gründen erfolgt keine Übernahme durch die Kasse
  • welche Voraussetzungen müssten vorliegen damit die Kasse bezahlt
  • was sind die Vor- und Nachteile der entsprechenden Leistung
  • gibt es andere Behandlungs- und Diagnoseverfahren die die Kasse zahlt
  • welche Kosten kommen auf den Patienten zu

Grundsätzlich kann und muss man davon ausgehen, dass bereits jetzt viele Ärzte ihre Patienten ausführlich und richtig über die IGeL-Leistungen informieren, was allerdings auch durch die neuen gesetzlichen Regelungen nicht hinlänglich sichergestellt ist. Es wäre hier außerordentlich wichtig, dass alle Patienten nur noch die IGeL-Leistungen erhalten über die sie auch informiert sind und an die sie auch glauben können.

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