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Individuelle Gesundheitsleistungen

Bewertung von Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL)

Die überwiegende Mehrheit der Patienten hat vom behandelnden Arzt bereits Gesundheitsleistungen angeboten bekommen, für die die gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten übernehmen können. Bei diesen Gesundheitsleistungen – den Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz: IGeL – handelt es sich um Leistungen, die die Ärzte empfehlen.

Das Angebot der Individuellen Gesundheitsleistungen reicht von der Augeninnendruckmessung bis hin zur Ultraschalluntersuchung einzelner Organe. Doch meist ist für die Patienten nicht ersichtlich, ob die vom Arzt angebotene Gesundheitsleistung tatsächlich erforderlich bzw. sinnvoll ist. Durch den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) wurde nun ein Internetportal ins Leben gerufen, welches den Patienten ermöglicht, sich über die Sinnhaftigkeit der IGeL zu informieren.

Doris Pfeiffer, die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, stellte zum Start der Internetplattform heraus, dass die Gesundheitsleistungen in einigen Fällen sogar als medizinisch bedenklich einzustufen sind. Hinzu kommt, dass sich jeder vierte Patient einer Umfrage zufolge nur unzureichend über die angebotenen Individuellen Gesundheitsleistungen informiert fühlt. Meist werden sogar gar keine formellen Behandlungsverträge mit dem Arzt abgeschlossen. So verlangen die Ärzte teilweise das Honorar im Voraus und den Patienten fehlt die Zeit für die fundierte Entscheidung. Daher fordert die Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, dass es analog den Haustürgeschäften auch bei den IGeL eine 24stündige Einwilligungssperrfrist gibt.

In dem IGeL-Monitor, so der Name der Internetplattform, werden unter anderem die zahlreichen IGeL-Leistungen aufgeführt und beschrieben. Zudem ist bei jeder IGeL-Leistung eine Bewertungsaussage enthalten. Diese sind mit „positiv“, „tendenziell positiv“, „unklar“, „tendenziell negativ“ und „negativ“ kategorisiert. „Positiv“ heißt, dass der Nutzen den Schaden eindeutig überwiegt. „Tendenziell positiv“ heißt, dass der Nutzen den Schaden geringfügig überwiegt. Bei „negativ“ und „tendenziell negativ“ ist diese Aussage im umgekehrten Fall zu verstehen. Bei „unklar“ ist der Nutzen bzw. Schaden unbekannt oder ausgewogen.

Hohe Umsätze

Die hohe finanzielle Bedeutung von Individuellen Gesundheitsleistungen wird bereits im Umsatzvolumen deutlich. Man geht davon aus, dass gesetzlich Krankenversicherte Jahr für Jahr etwa 1,5 Milliarden Euro aufbringen, um sich die Leistungen, die die Krankenkassen nicht bezahlen, selbst zu erwerben.

Die Krankenkassen haben seit Anfang 2012 die Möglichkeit, durch Satzungsbestimmung für ihre Versicherten die Kostenübernahme von Individuellen Gesundheitsleistungen zu regeln. Dadurch können von den Krankenkassen neuerdings Kosten übernommen werden, welche bislang noch nicht übernommen werden durften. So können beispielsweise nun auch bestimmte Früherkennungsuntersuchungen oder Impfungen vor Fernreisen übernommen werden. Da es sich um eine Satzungsbestimmung – also um eine Kann-Leistung der Krankenkassen handelt – sollte bei der zuständigen Krankenkasse nachgefragt werden, welche Kosten diese übernehmen kann.

Das Internetportal zu den IGeL-Leistungen ist unter www.igel-monitor.de aufrufbar!

Autor: Daniela Plankl

Bildnachweis: Blogbild: contrastwerkstatt - Fotolia / Beitragsbild: Fotowerk - Fotolia

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