Mitgliederverluste

2011 werden Mitgliederverluste und Mindereinnahmen erwartet

Die Bundesregierung plant, dass ab dem Jahr 2011 der Wechsel von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung erleichtert wird. Nach aktuellem Recht können versicherungspflichtige Arbeitnehmer die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur dann verlassen, wenn sie drei Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze überschreiten. Die Versicherungspflichtgrenze liegt im Jahr 2010 bei 49.950 Euro und wird im Jahr 2011 auf 49.500 Euro gesenkt. Nach den derzeitigen Vorhaben der Bundesregierung, kann ab dem Jahr 2011 die Gesetzliche Krankenversicherung bereits dann in Richtung Private Krankenversicherung verlassen werden, wenn die Versicherungspflichtgrenze in einem Jahr überschritten wird.

Die Regierung hatte nach einer Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE (s. Bundestags-Drucksache 17/3128) geäußert, dass aufgrund des leichteren Wechsels von der Gesetzlichen in die Private Krankenversicherung im Jahr 2011 mit Mindereinnahmen in Höhe von 300 Millionen Euro für die gesetzlichen Krankenkassen gerechnet wird. In diesen 300 Millionen Euro Mindereinnahmen wurden bereits die durch die „abgewanderten“ Mitglieder eingesparten Minderausgaben in Höhe von etwa 100 Millionen Euro eingerechnet, so die Antwort der Bundesregierung.

Beitragssatzerhöhung 2011

Im Jahr 2011 müssen die gesetzlich Krankenversicherten höhere Beiträge entrichten. Der Beitragssatz wird ab dem 01.01.2011 von derzeit 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent angehoben. Von diesem Beitragssatz tragen – bis auf den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent – Arbeitnehmer bzw. Rentner und Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger je die Hälfte. Arbeitnehmer und Rentner müssen daher ab dem Jahr 2011 8,2 Prozentpunkte ihrer Brutto-Einnahmen für die Krankenversicherung berappen, während die Arbeitgeber und Rentenversicherungsträger sich mit 7,3 Prozentpunkten an den Kosten beteiligen.

Die Bundesregierung hatte aufgrund der Fragen der Abgeordneten den Eindruck, dass eine Verschiebung der Kosten zu den Arbeitnehmern und Rentnern erfolge, wenn die aktuell diskutierten gesundheitspolitischen Reformen umgesetzt werden. Dies wies die Regierung allerdings zurück und betonte, dass auch die Leistungserbringer einen Teil zu der Finanzkonsolidierung der Gesetzlichen Krankenversicherung beitragen würden.

Autor: Daniela Plankl

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