Gesundheitsreform

Inhalte der Gesundheitsreform 2011

Im kommenden Jahr steuert die Gesetzliche Krankenversicherung auf ein Defizit von rund elf Milliarden Euro hin. Daher war die Politik gezwungen, Reformen in diesem Sozialversicherungszweig auf den Weg zu bringen. Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) wollte die Finanzierung der gesetzlichen Kassen durch eine Reform grundlegend ändern. Nachdem seine Konzepte noch vor wenigen Wochen bei der breiten Mehrheit keine Zustimmung gefunden hatten, mussten neue Ansatzpunkte erarbeitet werden.

Bereits vergangene Woche wurde diskutiert, den Beitragssatz anzuheben (s. auch: Kassenbeitrag soll 2011 auf 15,5 Prozent steigen). Am 07.07.2010 gab der Bundesgesundheitsminister weitere Details bekannt, in welchen Punkten es im kommenden Jahr Änderungen geben soll.

Beitragssatzerhöhung 2011

Der für alle Krankenkassen einheitliche, allgemeine Beitragssatz wird um 0,6 Prozentpunkte angehoben und beträgt ab dem 01.01.2011 damit 15,5 Prozent. In diesem Prozentsatz ist der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent bereits enthalten, so dass auf die Versicherten (Arbeitnehmer und Rentner) ein Anteil von 8,2 Prozent, von den Arbeitgebern und Rentenversicherungsträgern ein Anteil von 7,3 Prozent zu tragen ist. Dadurch, dass zum 01.01.2011 der allgemeine Beitragssatz um 0,6 Prozentpunkte angehoben wird, erfolgt diese Anhebung unter solidarischen Gesichtspunkten, sprich: Versicherte bzw. Rentner und Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger tragen die Beitragsanpassung jeweils zur Hälfte.

Ein wichtiger Punkt, der die Versicherten zwar nicht sofort zum 01.01.2011 betreffen wird, sich aber in Zukunft einmal auswirken wird, ist, dass der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozentpunkten eingefroren wird. Dass heißt, dass künftige Beitragssatzanpassungen ausschließlich zu Lasten der Versicherten gehen. Neben dem bereits im Jahr 2005 eingeführten Sonderbeitrag von 0,9 Prozentpunkten, der ausschließlich von den Versicherten zu tragen ist, ist das Einfrieren des Arbeitgeberanteils ein weiterer Ausstieg aus der solidarisch finanzierten Gesetzlichen Krankenversicherung.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass der allgemeine Beitragssatz immer dann angepasst werden muss, wenn durch den Gesundheitsfonds die Ausgaben der Krankenkassen nur noch mit weniger als 95 Prozent gedeckt werden können. Diese Regelung wird ersatzlos gestrichen. Sofern dieses Szenario eintreten sollte, müssen die Beiträge über die sogenannten Zusatzbeiträge von den einzelnen Krankenkassen erhoben werden. Diese Zusatzbeiträge werden wiederum ausschließlich von den Versicherten getragen, so dass auch in diesem Punkt eine weitere Entsolidarisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Diesbezüglich müssen die geltenden Regelungen, die die Einziehung eines Zusatzbeitrages regeln, weiterentwickelt werden.

Zusatzbeiträge künftig ohne Obergrenze

Nach den aktuell geltenden gesetzlichen Bestimmungen können bzw. müssen die Krankenkassen, denen die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds nicht ausreichen, Zusatzbeiträge maximal in Höhe von einem Prozentpunkt der Brutto-Einnahmen (Bemessungsgrundlage) erheben. Diese Regelung wird ab dem Jahr 2011 komplett abgeschafft. Das bedeutet, dass jede Krankenkasse Zusatzbeiträge ohne eine gesetzlich festgeschriebene Obergrenze erheben darf bzw. aufgrund der finanziellen Konstellation hierzu sogar gezwungen ist.

Ab dem Jahr 2011 wird der Zusatzbeitrag auch nicht mehr mit Prozentpunkten dargestellt, sondern ausschließlich in einem Euro- und Cent-Betrag. Damit handelt es sich bei den Zusatzbeiträgen um (Kopf-)Prämien, welche keinen Bezug mehr zum Einkommen haben.

Im Zuge der Weiterentwicklung der Zusatzbeiträge soll es einen Sozialausgleich geben, welcher die finanzielle Überforderung von Mitgliedern vermeiden soll. Das Bundesversicherungsamt (BVA) berechnet hierzu jährlich den durchschnittlichen Zusatzbeitrag, welchen alle Kassen erheben müssen. Sofern der durchschnittliche Zusatzbeitrag zwei Prozent des individuellen Einkommens eines Versicherten überschreitet, werden die überdurchschnittlichen Zusatzbeiträge ausgeglichen. Dies geschieht also nur teilweise, da der Gesetzgeber im Falle von Zusatzbeiträgen erreichen möchte, dass Versicherte zu einem Wechsel zu einer Krankenkasse mit geringeren Zusatzbeiträgen motiviert werden sollen. Der Sozialausgleich soll von den Arbeitgebern und Rentenversicherungsträgern durchgeführt werden, die den regulären Beitrag an die Krankenkassen um den Anteil kürzen, welcher die Zwei-Prozent-Marke übersteigt. Die durch die Sozialklausel fehlenden Beitragseinnahmen werden den Kassen wieder durch Steuergelder zugeführt. Laut den Aussagen von Bundesgesundheitsminister ist hierfür in den Jahren 2012 bis 2014 nur ein Betrag von unter einer Milliarde Euro erforderlich.

Einsparungen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro

Durch die geplanten Beitragssatzanpassungen wird das im Jahr 2011 drohende Defizit nicht aufgefangen werden können. Daher gibt es weitere Einsparungen, die mit einer ab 2011 greifenden Reform erreicht werden sollen.

Verwaltungskosten der Kassen

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen dürfen im Jahr 2011 und 2012 im Vergleich zum Jahr 2010 nicht gesteigert werden. Damit dürfen die Verwaltungskosten in den kommenden zwei Jahren maximal die Ausgaben erreichen, welche im Jahr 2010 entstanden sind. Damit sollen in den Jahren 2011 und 2012 300 Millionen Euro eingespart werden.

Die Verwaltungskosten der Krankenkassen liegen bei etwa fünf Prozent der Gesamtausgaben. Dies entsprach im vergangenen Jahr insgesamt 8,9 Milliarden Euro.

Arzneimittelbereich

Im Arzneimittelbereich sollen Einsparungen erzielt werden, in dem das bereits beschlossene Arzneimittel-Sparpaket nachgebessert wird. Die Einzelheiten hierüber sind aktuell allerdings noch nicht bekannt. Bekannt ist jedoch, dass bei der Reimportregelung bei Arzneimitteln die Wirtschaftlichkeitsreserve erhöht und die Preise für Impfstoffe auf das europäische Durchschnittsniveau gesenkt werden sollen. Die Apotheken werden durch die Gesundheitsreform im kommenden Jahr nicht belastet.

Ärztevergütung

Bei den Ärztevergütungen sollen im Jahr 2011 etwa 350 Millionen Euro eingespart werden. Dies soll dadurch erreicht werden, dass das Honorarplus auf 1,2 Milliarden Euro begrenzt wird. Insgesamt lagen die Ausgaben bei den Ärzten im vergangenen Jahr bei 30,6 Milliarden Euro. Auch bei den Zahnärzten soll es Einsparungen geben, welche im zweistelligen Milliardenbereich liegen. Um dieses zu erreichen, soll das Honorarplus der Zahnärzte auf 50 Prozent des Zuwachses bei den Grundlöhnen begrenzt werden. Die Ausgaben für zahnärztliche Leistungen lagen im Jahr 2009 bei 11, 6 Milliarden Euro.

Krankenhausbereich

Im Krankenhausbereich möchte die Regierung im Jahr 2011 500 Millionen Euro einsparen. Dies soll dadurch erreicht werden, dass die Leistungen der Krankenhäuser, welche über den mit den Krankenkassen verabredeten Mengen liegen, um 30 Prozent gekürzt werden. Darüber hinaus wird die Lohnentwicklung – wie auch bei den Zahnärzten – auf 50 Prozent der Grundlohnsummensteigerung begrenzt. Alleine durch diese Maßnahme sollen 150 Millionen Euro eingespart werden.

Die Ausgaben im Krankenhausbereich stellen den größten Ausgabensektor der Gesetzlichen Krankenversicherung dar. Im Jahr 2009 lagen die Ausgaben in diesem Bereich bei 56,4 Milliarden Euro.

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