Praxisgebühr

Rösler bezweifelt Steuerungswirkung der Praxisgebühr

Nach den derzeitigen Rechtsvorschriften der Gesetzlichen Krankenversicherung müssen Versicherte einmal im Quartal für die Arztbesuche eine Praxisgebühr in Höhe von 10,00 Euro entrichten. Wird ein weiterer Arzt ohne Überweisungsschein konsultiert, wird die Praxisgebühr nochmals fällig. Näheres können Sie unter Praxisgebühr nachlesen.

Gegenüber der Zeitung „Die Welt“ äußerte der neue Bundesgesundheitsminister Philipp Röser (FDP) am 27.11.2009, dass die aktuellen Regelungen zur Praxisgebühr auf den Prüfstand kommen. Er bezweifelt, dass die Regelungen, wie sie derzeit bestehen, die Lenkungswirkung erzielen, wie sie gewünscht sind. Daher soll die Praxisgebühr durch ein unbürokratisches Erhebungsverfahren abgelöst werden. Wie dieses Erhebungsverfahren allerdings aussehen könnte, ließ Rösler derweil offen. Bis eine konkrete Entscheidung getroffen wird, wird das Prüfverfahren, welches im Zusammenhang mit der Praxisgebühr durchgeführt wird, abgewartet. Nach den derzeitigen Aussagen soll es jedoch keine Erhöhung der Praxisgebühr geben bzw. eine Regelung, nach der die Praxisgebühr bei jedem Arztbesuch fällig wird.

Gesundheit wird nicht billiger

Philipp Rösler machte keinen Hehl daraus, dass sich die Bundesbürger langfristig auf steigende Beiträge zur Krankenversicherung einstellen müssen. Er äußerte, dass die Gesundheit in den nächsten 20 Jahren nicht billiger werden wird.

Ziel seiner Gesundheitsreform sei, dass die Beiträge im Gesundheitswesen effizienter eingesetzt werden. Dies soll durch Wettbewerb im Gesundheitswesen geschehen. Zudem soll schrittweise die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung auf einkommensunabhängige Prämien umgestellt werden. Der Sozialausgleich soll über das Steuersystem erfolgen.

Keine Änderungen zum 01.01.2010

Spekulationen, dass es erste gravierende Änderungen bereits zum 01.01.2010 geben werden, wies der Bundesgesundheitsminister zurück. Dies wäre aufgrund des engen Zeitkorridors ebenso wenig möglich wie ein rückwirkendes Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung.

Die Wirtschaftswoche hatte berichtet, dass bereits zum Jahresbeginn 2010 einige Änderungen umgesetzt werden. So soll der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erleichtert werden und sogenannte Pick-up-Stellen zur Abgabe von Arzneimitteln verboten werden. Diese Berichterstattung wies Philipp Rösler zurück; eine Umsetzung bereits zum 01.01.2010 sei nicht mehr möglich.

Allerdings sieht der Koalitionsvertrag vor, dass der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung erleichtert werden soll. Nach dem Vertrag soll der Wechsel bereits dann möglich sein, wenn die Versicherungspflichtgrenze einmalig überschritten wird (aktuell muss die Grenze drei Jahre in Folge überschritten werden, damit ein Wechsel in die PKV möglich ist).

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