HIV-positiv

Erweiterte Leistungen für HIV-infizierte Patienten im Krankenhaus

Seit Oktober 2005 wurde die ambulante Behandlung von bestimmten Krankheitsbildern im Krankenhaus ermöglicht. Hierzu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA)  eine entsprechende Richtlinie erlassen, in der geregelt ist, welche Erkrankungen ambulant im Krankenhaus behandelt werden können.

Wie der G-BA in einer Pressemitteilung vom 19.06.2009 mitteilt, wurde durch einen entsprechenden Beschluss die Voraussetzung geschaffen, dass künftig auch bei HIV-Infizierten, die noch keine krankheitsspezifischen Symptome aufweisen, im Krankenhaus ambulant zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung behandelt werden können.

Ergänzender Beschluss

Bereits vor einem Jahr, am 19.06.2008, hatte der G-BA einige Erkrankungen zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus ermöglicht (s. Kliniken können weitere Erkrankungen ambulant im Krankenhaus behandeln). Der Beschluss sieht auch vor, dass HIV-Erkrankte ambulant im Krankenhaus behandelt werden können. Der damalige Beschluss bezieht sich allerdings lediglich auf HIV-Infizierte, die durch ihre Erkrankung bereits einige Symptome vorweisen. Mit dem neuen Beschluss, den der G-BA am 18.06.2009 gefasst hat, werden Patientinnen und Patienten in die ambulante Diagnostik und Versorgung im Krankenhaus mit aufgenommen, bei denen aufgrund der HIV-/Aids-Erkrankung noch keine entsprechenden Krankheitsanzeichen aufgetreten sind.

Der G-BA begründet seinen ergänzenden Beschluss vom 18.06.2009 damit, dass eine Aufnahme der HIV-Infizierten ohne entsprechende Krankheitsanzeichen in die Liste der ambulanten Behandlung im Krankenhaus erfolgen muss, so dass eine Betreuung durch entsprechende Experten erfolgen kann. Dies ermöglicht zum Beispiel, dass eine antiretrovirale Therapie bereits dann begonnen werden kann, bevor infektionsbezogene Symptome auftreten.

Zustimmung des BMG erforderlich

Dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses muss nun noch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zustimmen. Erst dann erlangt nach entsprechender Veröffentlichung im Bundesanzeiger der Beschluss Rechtskraft und verpflichtet die Krankenkassen zu einer entsprechenden Kostenübernahme.

Folgende Erkrankungen bereits aufgenommen

Bisher hat der G-BA die Möglichkeit geschaffen, schwerwiegende immunologische Erkrankungen, onkologische Erkrankungen, Anfallsleiden und neuromuskuläre Erkrankungen, Morbus Wilson, Mukoviszidose, angeborene Skelettsystemfehlbildungen, schwere Herzinsuffizienz, Rheuma, HIV/Aids, Hämophilie, pulmonale Hypertonie, primär sklerosierende Cholangitis, Tuberkulose und Multiple Sklerose, Marfan-Syndrom und Morbus Wilson ambulant im Krankenhaus zu behandeln.

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