Impfung

HPV-Impfung auf Kassenkosten wird erneut geprüft

Seit dem Jahr 2007 übernehmen die Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen hat am 21.06.2007 entschieden, dass die Impfung gegen die so genannten Humane Papillomviren (HPV) in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wird. Dadurch zählt die HPV-Impfung zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung und wird für weibliche Versicherte im Alter von zwölf bis 17 Jahren gezahlt. Die Impfung erfolgt in der Regel mit drei Dosen innerhalb von sechs Monaten mit dem Impfstoff „Gardasil“.

Kritik an Impfung

Nachdem die Impfung massiver öffentlicher Kritik ausgesetzt war, soll über den medizinischen Nutzen erneut entschieden werden. Damit wird auch die Frage erneut aufgeworfen, ob die Krankenkassen für die Kosten aufkommen werden, womit die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs auf dem Prüfstand steht.

Kritisiert wurde von den Wissenschaftlern vor allem, dass von der Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs noch keine Langzeitergebnisse vorliegen. Der Impfstoff selbst ist erst vor etwa zwei Jahren auf den Markt gekommen.

13 Wissenschaftler von unterschiedlichen deutschen Forschungseinrichtungen kritisierten massiv, dass aufgrund der fehlenden Langzeitergebnisse keine hinreichende Prüfung  der Wirksamkeit einer solchen Impfung erfolgt sein kann. Zudem bemängelten die Wissenschaftler, dass mit unrealistischen Hochrechnungen falsche Erwartungen in den HPV-Impfstoff gesetzt und dadurch nur Angst und Schuldgefühle hervorgerufen werden. Schon im November 2008 hatten die Wissenschaftler die Ständige Impfkommission (STIKO) aufgefordert, eine Neubewertung des Impfstoffes vorzunehmen.

Das Magazin „Der Spiegel“ berichtet nun, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das Robert-Koch-Institut, bei dem die STIKO angesiedelt ist, erneut beauftragt hat, den medizinischen Nutzen der Gebärmutterhalskrebsimpfung zu prüfen. Dabei bezieht sich das Magazin auf die Aussage und Bestätigung von Dr. Rainer Hess, dem Vorsitzenden des G-BA.

Ärzte sehen Nutzen in HPV-Impfung

Die Kritik an der HPV-Impfung wurde von den Ärzteverbänden zurückgewiesen. So erhoffen sich die Ärzte von der relativ neuen Impfung, dass die Zahl der Erkrankungen und Sterbefälle in Folge von Gebärmutterhalskrebs langfristig sinkt. Aktuell würden jährlich allein in Deutschland etwa 6.500 Neuerkrankungen und fast 1.700 Sterbefälle durch Humane Papillomviren verzeichnet, weltweit sind es etwa 500.000 Neuerkrankungen und etwa 300.000 Sterbefälle.

Der Vorsitzende des G-BA äußerte allerdings gegenüber „Der Spiegel“, dass vor zwei Jahren der G-BA „unter einem enormen Druck“ gestanden habe, die Impfung als Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen.

Eine Überprüfung der medizinischen Notwendigkeit erscheint mehr als sinnvoll. Die Krankenkassen müssen für eine vollständige Impfung Kosten von etwa 500 Euro aufbringen. Die Pharmaindustrie hatte mit großen Anzeigenkampagnen für die HPV-Impfung geworben. Daher kann eine neutrale erneute Prüfung nur im Sinne der Betroffenen sein – s. auch MEZIS, mein Essen zahl ich selbst.

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