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Steigerung der Arzthonorare

Arzthonorare steigen in Milliardenhöhe

Schon im November 2007 hat die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt eine Reform der Honorarabrechnung für niedergelassene Ärzte angekündigt. Nach zähem Ringen haben sich nun der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) auf ein Ergebnis geeinigt, und damit den Abschied vom bisherigen Abrechnungssystem nach Punkten besiegelt.

Neues Abrechnungssystem ab 2009

Ab 2009 wird nicht mehr nach Pauschalen und Punkten und Quartalswerten abgerechnet, sondern nach tatsächlich erbrachter Leistung in Euro und Cent, ähnlich dem Vergütungssystem bei Patienten mit einer Privaten Krankenversicherung. Damit fällt die bisher oft als hemmend empfundene Budgetierung und Deckelung von ärztlichen Leistungen weg, was nicht zuletzt auch den Patienten zugute kommt.

Den 145000 niedergelassenen Ärzten bringt die Reform ein Honorarplus in Höhe von ca. 2,7 Milliarden Euro. Ulla Schmidt setzte vor den Verhandlungen die Mindestmarke für einen Abschluss mit 2,5 Milliarden Euro fest, die Ärzteverbände markierten ihre Forderung dagegen bei 4,5 Milliarden. Diese begründen nun ihre Kritik an der, ihrer Meinung nach nicht weit genug reichenden Reform damit, dass für die niedergelassenen Kollegen im Durchschnitt lediglich ein Plus von 10 Prozent herausspringt, wobei die Praxen in den neuen Bundesländern mit 20 Prozent Plus am deutlichsten profitieren, in den südlichen Ländern Bayern und Baden Württemberg bleiben lediglich ca. 5 Prozent Steigerung. Die großen Gewinner der am 29.08.2008 zum Abschluss gebrachten zähen Vertragsverhandlungen sind also die Ärzte in den neuen Bundesländern.

Kontroverse Diskussion

Was den Einen zu wenig erscheint, bedeutet für Andere eine Steigerung ihrer Ausgaben. Gemeint sind die gesetzlich Versicherten, sowie deren Arbeitgeber, denn um alleine die Honorarerhöhung zu finanzieren, werden die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung um voraussichtlich 0,28 Prozentpunkte steigen.

Der einheitliche Beitragssatz, der ab dem 01.01.2009 für alle Krankenkassen gelten soll, wird im Rahmen des weiterhin umstrittenen Gesundheitsfonds bis spätestens 01.11.2008 festgesetzt. Während der durchschnittliche allgemeine Beitragssatz derzeit bei 14,9 Prozent liegt, wird im nächsten Jahr ein Beitragssatz von bis zu 15,8 Prozent vorhergesagt.

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