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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Krankenhaus

Erweiterung der ambulanten Behandlungsmöglichkeiten im Krankenhaus

Mit einem Beschluss vom 19.06.2008 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Möglichkeit eröffnet, vier zusätzliche schwere Erkrankungen ambulant im Krankenhaus zu behandeln. Speziell handelt es sich um die Behandlung der Krankheitsbilder:

  • HIV/Aids,
  • Rheuma,
  • Krebserkrankung des Auges,
  • schwere chronische Herzinsuffizienz.

Hintergrund

Bereits im Oktober 2005 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer Richtlinie geregelt, für welche Krankheitsbilder die Krankenhäuser im Bereich der ambulanten Behandlung geöffnet werden. Bisher besteht die Möglichkeit, die folgenden Erkrankungen im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Behandlung im Krankenhaus durchzuführen:

  • Morbus Wilson,
  • pulmonale Hypertonie,
  • Marfan-Syndrom,
  • Hämophilie,
  • Onkologische Erkrankungen,
  • Tuberkulose,
  • Mukoviszidose,
  • primär sklerosierende Cholangitis und
  • multiple Sklerose.

Da die Erkrankten mit diesen Diagnosen eine erhebliche Einschränkung in ihrer Lebensqualität in Kauf nehmen müssen und zusätzlich hinsichtlich Verlauf und Prognose eine ungünstige Prognose haben, sind die Anforderungen an die Diagnostik und Therapie sehr hoch.

Die Krankheiten

Der Beschluss des G-BA vom 19.06.2008 beschreibt, welche Anforderungen die Krankenhäuser erfüllen müssen, damit diese die Krankheiten auch in Form einer ambulanten Behandlung anbieten dürfen.

HIV/Aids

Nach Informationen des Robert-Koch-Instituts waren im Jahr 2007 schätzungsweise 59.000 Menschen in Deutschland HIV-infiziert. Die Infektion mit dem humane Immundefizienz-Virus (HIV) hat eine Immunschwäche zur Folge. Sofern keine medikamentöse Therapie angesetzt wird, entwickelt sich daraus im Regelfall das Krankheitsbild Aids. Aids kennzeichnet sich unter anderem dadurch, dass verschiedene Organsysteme infiziert werden bzw. sich Tumore entwickeln.

Rheuma

In Deutschland leiden ca. 240.000 Menschen an besonders schweren Verlaufsformen von Rheuma. Bei Rheuma handelt es sich um Beschwerden des Stütz- und Bewegungsapparates, die nicht selten auch funktionelle Einschränkungen zur Folge haben.

Krebserkrankung des Auges

Krebserkrankungen sind nach den Herzkreislauferkrankungen in Deutschland die zweithäufigste Todesursache. Daher wurde der Katalog der ambulanten Behandlungen im Krankenhaus auch auf Krebserkrankungen des Auges ausgedehnt.

Schwere chronische Herzinsuffizienz

Leidet jemand an einer schweren chronischen Herzinsuffizienz, ist das Herz nicht mehr in der Lage, den kompletten menschlichen Organismus mit ausreichend Blut bzw. Sauerstoff zu versorgen. Derzeit leiden ca. 700.000 Menschen in Deutschland an einer schweren chronischen Herzinsuffizienz, also an einer entsprechenden chronischen Herzschwäche.

Der Beschluss des G-BA

Mit dem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) wurde exakt festgelegt, welche Anforderungen von den Krankenhäusern erfüllt werden müssen, damit diese die Legitimation haben, die ambulanten Behandlungen der vier Erkrankungsbilder durchzuführen und anzubieten.

Der Beschluss wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit ( BMG) vorgelegt. Wird dieser nicht beanstandet, tritt er mit Bekanntgabe im Bundesanzeiger in Kraft.

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