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Helmut Göpfert

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Auch Bezieher von ALG II müssen Zuzahlungen leisten

Die gesetzlichen Vorschriften sehen vor, dass Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II) Zuzahlungen bei den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung leisten müssen. Eine Klausel verhindert jedoch, dass die Versicherten nicht unzumutbar mit Zuzahlungen belastet werden. So muss jeder Versicherte maximal zwei Prozent (Chroniker ein Prozent) ihrer Einnahmen zum Lebensunterhalt an Zuzahlungen aufbringen. Als Einnahme zum Lebensunterhalt wird bei ALG-II-Beziehern (Hartz IV) der monatliche Eckregelsatz herangezogen. Gegen diese Regelung hat ein ALG-II-Bezieher nun geklagt, da er nicht vollständig von den Zuzahlungen befreit wurde.

Zuzahlung ist zumutbar

Das Bundessozialgericht sah mit Urteil vom 22.04.2008 (Az. B 1 KR 10/07 R) keine unzumutbare Belastung und entschied, dass ein Betrag von monatlich 3,45 Euro, der maximal an Zuzahlungen von ihm aufzubringen ist, durchaus zugemutet werden kann. Der Kläger aus Rheinland-Pfalz erhält monatlich 345,00 Euro Arbeitslosengeld II und sah die monatliche Belastung von 3,45 Euro deshalb als unzumutbar an, weil ihm dann weniger als das Existenzminimum zur Verfügung steht.

Soziokultureller Bestandteil im ALG II

Das Bundessozialgericht weist in seinem Urteil vom 22.04.2008 darauf hin, dass im Arbeitslosengeld II ein „soziokultureller“ Bestandteil enthalten ist. Dieser geht über das Existenzminimum hinaus. Eine Kostenbeteiligung von monatlich 3,45 Euro ist daher zumutbar, da mit dem ALG II Leistungen gewährt werden, die über das „zur physischen Existenz Unerlässliche“ hinausgehen. Damit sind auch ALG-II-Bezieher grundsätzlich zuzahlungspflichtig.

Durch die Kostenbeteiligung der Versicherten – auch der ALG-II-Bezieher – hat der Gesetzgeber seinen Gestaltungsspielraum korrekt ausgenutzt. Um das Kostenbewusstsein der Versicherten zur schärfen, sind die Zuzahlungen zusammenfassend als gerechtfertigt anzusehen.

Hinweis

Die Belastungsgrenze von 3,45 Euro gilt für Chroniker. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen ohne chronische Erkrankung das Doppelte, also 6,90 Euro monatlich leisten (Werte bis Juni 2007). Ab Juli 2007 beträgt der Eckregelsatz 347,00 Euro.

Ab Juli 2008 beträgt der Eckregelsatz voraussichtlich 351,00 Euro, so dass sich dann eine monatliche Belastung von 7,02 Euro bzw. für Chroniker 3,51 Euro ergibt.

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