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Besprechung

G-BA plant Leistungseinschränkungen für Hautkranke

Geht es nach dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), werden die Gesetzlichen Krankenkassen bald keine Kosten für kortisonhaltige Kombinationsarzneimittel, die zur äußerlichen Behandlung von Hautkrankheiten benötigt werden, mehr übernehmen. So sieht es zumindest ein Entwurf vor, den der G-BA laut Ärztezeitung bereits vorliegen hat.

Millionen Patienten betroffen

Wird das Vorhaben des G-BA tatsächlich umgesetzt, sind von der Leistungseinschränkung mehr als vier Millionen Versicherte betroffen, die kortisonhaltige Kombinationsarzneimittel zur Behandlung ihrer Hauterkrankung benötigen. Die Gesetzlichen Krankenkassen würden sich hingegen ca. 58 Millionen Euro jährlich – so das Ausgabenvolumen im Kalenderjahr 2007 für Kortisonkombinationen in Salbenform – sparen.

Weshalb der G-BA Leistungsausschluss plant

Der Gemeinsame Bundesausschluss ist der Auffassung, dass Kombinationen aus Kortison und Harnstoff „kein Therapiestandard nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse“ ist. Daher wird nun die Streichung dieser Leistung aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen diskutiert, was bedeutet, dass diese Kombiarzneimittel bald keine GKV-Leistung mehr sind.

Experten kontern

Prompt kommt Kritik aus den Fachkreisen auf. So äußerte Professor Matthias Augustin – Leiter des Hamburger Kompetenzzentrums Versorgungsforschung in der Dermatologie – dass der G-BA seine Entscheidung auf einem veralteten Kenntnisstand stützt. Aktuellen Studien nach ist die Kombinationstherapie für die Betroffen leichter anzuwenden und erfordert darüber hinaus wesentlich weniger Behandlungsaufwand als eine Therapie mit Monopräparaten.

Zwar ist die neue Richtlinie, die die kortisonhaltigen Kombinationsarzneimittel zur Behandlung von Hauterkrankungen ausschließt, noch nicht in Kraft getreten. Doch sollte dies so umgesetzt werden, kommen auf die betroffenen Patienten weitere Mehrkosten zu.

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