Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

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EHIC

Ab 01.04.2008 ist EHIC in Großbritannien erforderlich

Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung haben im Rahmen eines vorübergehenden Aufenthaltes in Großbritannien auch in diesem Land einen Krankenversicherungsschutz. Als Nachweis genügte bisher die Vorlage des gültigen Personalausweises bzw. Reisepasses.

EHIC ab 01.04.2008 erforderlich

Um die Sachleistungen in Großbritannien zu erhalten, wozu im Rahmen des Auslandsabkommens das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland einschließlich Gibraltar zählt, ist seit dem 01.04.2008 die Vorlage einer EHIC (European Health Insurance Card) notwendig und zwingend erforderlich. Nur dann können die Sachleistungen, wie zum Beispiel eine ärztliche Behandlung oder Krankenhausbehandlung nach dem britischen Recht in Anspruch genommen werden.

Wird keine gültige EHIC vorgelegt, werden die Versicherten wie ein Privatpatient behandelt. In diesem Fall müssen die entstehenden Kosten vom Versicherten selbst an den Leistungserbringer entrichtet werden.

Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung

Für alle Fragen zur Gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen gerichtlich zugelassene Rentenberater zur Verfügung. Diese Spezialisten beraten Sie unabhängig von den Versicherungsträgern und führen kompetent Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung Ihrer Leistungsansprüche durch.

Fragen Sie die Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirte Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein, die sich gerne Zeit für Ihr Anliegen nehmen!

Bildnachweis: © by-studio busse - Fotolia/yankushev

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