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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Knochendichtemessung

Wann Kassen die Kosten für Knochendichtemessung übernehmen

Kostenübernahme für Osteodensitometrie durch Krankenkassen

Die Krankenkassen übernehmen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist, die Kosten für eine Knochendichtemessung (Osteodensitometrie). Doch nicht immer können die Ärzte diese Leistung über die Krankenversichertenkarte abrechnen. Lesen Sie hier, in welchen Fällen die Krankenkassen die Kosten für eine Knochendichtemessung übernehmen und in welchen Fällen die Leistung privat abgerechnet werden muss.

Nur bei bestimmten Fallkonstellationen

Bereits im Jahr 1999 wurde die Osteodensitometrie als Kassenleistung im Rahmen der ambulanten Krankenbehandlung bestätigt.

Die Abrechnung über die Krankenversichertenkarte wurde jedoch auf ganz spezielle Fälle begrenzt. So übernehmen die Krankenkassen dann die Kosten, wenn der Versicherte eine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma (z. B. Spontanfraktur) erlitten hatte und gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht.

Hinweis

Die allgemeine Vorsorgeuntersuchung nach osteoporosebedingten Knochenbrüchen fällt nicht in den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenkassen. Auch wenn die Ärzte häufig die Untersuchung propagieren und als sinnvoll erachten, ist hierfür der medizinische Nutzen nicht nachgewiesen und muss in diesen Fällen privat bezahlt werden.

Fazit

Die Kostenübernahme der Osteodensitometrie ist damit nur dann möglich, wenn der Versicherte einen Knochenbruch ohne entsprechendes Trauma erlitten hat und bei denen gleichzeitig aufgrund ein begründeter Verdacht auf Osteoporose aufgrund der persönlichen Krankheitsgeschichte und der Untersuchungsbefunde besteht.

Hilfe und Beratung

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung stehen Ihnen registrierte Rentenberater – unabhängig von den Versicherungsträgern – zur Verfügung.

Durch Rentenberater erhalten Sie eine kompetente Beratung und Vertretung in Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichten).

Fragen Sie den Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt, Herrn Helmut Göpfert!

Bildnachweis: © Erwin Wodicka

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