Integrierte Versorgung

"Integrierte Versorgung" - ein Versorgungsmodell mit Zukunft

Immer öfter hört man das Schlagwort „Integrierte Versorgung“. Doch was ist mit „Integrierter Versorgung“ gemeint, welche Vorteile bietet sie und welchen Nutzen hat das konkret für Sie?

Ein Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie müssen stationär in einem Krankenhaus behandelt werden. Ihr Haus- bzw. Facharzt kann die Behandlung nicht mehr im ambulanten Bereich sicherstellen und überweist Sie ins Krankenhaus. Im Krankenhaus angekommen, werden Sie sicherlich die Erfahrung machen, dass hier alle Untersuchungen nochmals durchgeführt werden, die schon Ihr Arzt durchgeführt hat. Das fängt schon damit an, dass das Krankenhaus die von Ihnen mitgebrachten Röntgenbilder gar nicht akzeptiert und diese nochmals anfertigt. Die Vernetzung zwischen Ärzten und Krankenhäusern bei der Behandlung ihrer Patienten ist sehr lückenhaft und findet kaum statt.

„Integrierte Versorgung“ ist ein Versorgungsmodell

Eingeführt wurde die „Integrierte Versorgung“ (IGV) bereits im Jahr 2004. Die Krankenkassen und Leistungserbringer schließen im Rahmen der „Integrierten Versorgung“ Verträge, die die Zusammenarbeit und die Leistungen exakt regeln. Bei komplexen Behandlungen reduziert sich dadurch für die Patienten der Organisationsaufwand und spart – z. B. durch Vermeidung von überflüssigen Doppeluntersuchungen – trotz höherer Behandlungsqualität auch noch Kosten.

Vorteile und mögliche Krankheitsbilder

Integrierte Versorgungsmodelle sind für eine Vielzahl von Krankheitsbildern geeignet und werden auch schon – je nach Krankenkasse bzw. Region – angeboten. Gerade in komplexeren Behandlungsprozessen ist die Vernetzung besonders sinnvoll. Als Beispiele können hier die Behandlungsbereiche bei den Erkrankungen:

  • Adipositas (Fettleibigkeit),
  • Depressionen,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen und
  • Bandscheibenerkrankungen

genannt werden.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sind als Patient in eine organisierte Behandlungskette eingebunden, die Ihnen die mühsame Suche nach einen richtigen und passenden Spezialisten erspart, teuere und zeitaufwändige Doppeluntersuchungen werden für Sie vermieden, die Aufenthaltsdauer in Krankenhäusern wird reduziert und so weiter.

Regional und bei den Krankenkassen unterschiedlich

Da jede Krankenkasse für sich selbst entscheidet, welche Verträge geschlossen werden, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten, wie die „Integrierte Versorgung“ mit Leben erfüllt wird. So lagen bereits im März 2006 über 2.200 Verträge bei der gemeinsamen Registrierungsstelle zur Unterstützung der „Integrierten Versorgung“ vor. Wegen der individuellen Vereinbarungen mit den Praxen und Krankenhäuser sind viele Angebote regional beschränkt. Daher empfiehlt es sich, bei einer notwendigen Behandlung den Arzt bzw. die Krankenkasse nach bestehenden Verträgen zur „Integrierten Versorgung“ zu fragen.

Fazit

Durch die Möglichkeit der „Integrierten Versorgung“ soll mit den vorhandenen Mitteln eine qualitativ hochwertigere Behandlung erfolgen und die derzeitigen Lücken in den Versorgungsbereichen sollen konsequent geschlossen.

Bei der „Integrierten Versorgung“ kann sicherlich von einem Versorgungsmodell der Zukunft gesprochen werden, das auf der einen Seite einfach, auf der anderen Seite aber äußerst effektiv ist.

Bei Fragen zu den Leistungsansprüchen der Gesetzlichen Krankenkasse im Zusammenhang mit einer gesetzlichen Rente berät Sie Ihr Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne.

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