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Helmut Göpfert

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Impfung

Grippeschutzimpfungen

Die Tage werden derzeit kürzer und die kalte Jahreszeit steht unmittelbar bevor. Mit der kalten Jahreszeit erhöht sich jedoch auch wieder das Risiko, an einer Grippe zu erkranken. Auch im kommenden Winter wird uns das Influenzavirus erreichen. So meldet das Robert-Koch-Institut in der aktuellen Ausgabe des „Epidemiologische Bulletin“, dass bis zur 37. Kalenderwoche 2007 bundesweit bereits 18.710 Influenzafälle gemeldet wurden.

Impfung durch Ärzteschaft empfohlen

Für folgende Personenkreise wird eine Grippeschutzimpfung (Influenzaimpfung) dringend empfohlen:

  • Personen, die über 60 Jahre alt sind,
  • Personen, die berufsmäßig täglich mit vielen Menschen Kontakt haben (z. B. in Verkehrsbetrieben, Kundeninformationen, ...),
  • Erwachsene, Jugendliche und Kinder mit einem Grundleiden (insbesondere chronische Herz-Kreislauf-, Atemwegs- und Stoffwechselkrankheiten, Personen mit medikamentös unterdrücktem Immunsystem oder mit Immundefekten.

Darüber hinaus erklären sich viele Krankenkassen bereit, die Impfung generell für alle impfwilligen Versicherten zu übernehmen. Voraussetzung ist lediglich, dass keine Kontraindikation besteht. So hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) mitgeteilt, dass die bayerischen Krankenkassen hier die Kosten generell übernehmen.

Rechtzeitige Impfung notwendig

Eine rechtzeitige Impfung ist dringend zu empfehlen. Rechtzeitig ist eine Impfung dann, wenn der Impfschutz erlangt ist, bevor die Influenza häufig auftritt – und das ist in der Zeit zwischen November und April der Fall. Dabei sollte beachtet werden, dass der vollständige Impfschutz erst 14 Tage nach der Impfung eintritt, so die KVB, die sich auf eine Aussage von Prof. Dr. Johannes Löwer (kommissarischer Leiter des Paul-Ehrlich-Instituts in Langen) beruft.

Schutzimpfungen haben einen hohen Nutzen

Dass Schutzimpfungen einen extrem hohen Nutzen haben und gleichzeitig auch noch kosteneffektiv sind, hat der Gesetzgeber schon vor längerer Zeit erkannt. Daher wurden durch die Gesundheitsreform die Impfungen zur Pflichtleistung der Gesetzlichen Krankenkassen – s. Impfungen sind Pflichtleistungen.

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