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Rentenberater
Helmut Göpfert

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Rehabilitation

Mobile Leistungen zur Reha von der GKV

Mit dem Wettbewerbsstärkungsgesetz (s. auch Das sieht die Gesundheitsreform vor) wird die ambulante Rehabilitation besonders gestärkt. Seit dem 01.04.2007 gehören zum Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung auch MOBILE REHABILITATIONSLEISTUNGEN.

Nachdem vor allem viele ältere Menschen nach einer schweren Krankheit oder Verletzung lieber in ihrer vertrauten Umgebung genesen möchten, statt in eine Klinik oder in ein Pflegeheim zu gehen, wurden die mobilen Rehabilitationsleistungen durch den Gesetzgeber ermöglicht.

Die mobilen Rehabilitationsleistungen werden durch mobile Reha-Teams / interdisziplinäre Therapieteams durchgeführt, zu denen ein Arzt, der die Behandlung koordiniert und entsprechend der Gesundheitsdefizite ein Team aus Pflegekräften, Krankengymnasten oder Sprachtherapeuten gehört. Die Therapeuten besuchen und behandeln die Patienten in ihrer Wohnung/ihrem Haus. Gegebenenfalls werden hier auch die Angehörigen in das Behandlungskonzept mit eingebunden.

Die gesetzlichen Regelungen schränken die Möglichkeiten der mobilen Rehabilitationsleistungen nicht nur auf bestimmte Indikationen ein. Zielgruppe sind jedoch multimorbide Patienten mit erheblichen funktionellen Beeinträchtigungen und einem komplexen Hilfebedarf. Das "aufsuchende" Rehaangebot bezieht damit einen Patientenkreis ein, der bislang keine Rehabilitationschancen hatte. Zudem wird hier der Grundsatz "ambulant vor stationär" umgesetzt.

Zwar sind für den Bereich der geriatrischen Rehabilitation bereits Rahmenempfehlungen in Vorbereitung, welche die Anforderungen an die Leistungserbringer mobiler geriatrischer Rehabilitation regeln und den anspruchsberechtigen Personenkreis festlegen. Jedoch wird noch einige Zeit vergehen, bis die mobilen Rehaleistungen - zumindest für einige Krankheitsbilder - auch angeboten werden können.

Ambulante Rehabilitation auch in stationären Einrichtungen

Sofern die medizinischen Voraussetzungen (Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsfähigkeit, positive Rehabilitationsprognose) im Einzelfall vorliegen, kann die ambulante Rehabilitation auch in zugelassenen stationären Pflegeeinrichtungen durch zugelassene Leistungserbringer in Betracht kommen. Die Erbringung mobiler Rehabilitation ist somit nicht nur auf das häusliche Umfeld des Patienten beschränkt.

Möglichkeit für Versicherte, selbst stationäre Rehaeinrichtungen zu wählen

Künftig können die Versicherten auch zertifizierte stationäre Rehabilitationsleistungen, mit denen die Krankenkassen keinen Versorgungsvertrag abgeschlossen haben, in Anspruch nehmen. Es ist jedoch zu beachten, dass evtl. anfallende Mehrkosten vom Versicherten zu tragen sind. Bisher bestimmen die Krankenkassen entsprechend des Krankheitsbildes die Rehaeinrichtung, in der eine bewilligte Kurmaßnahme durchgeführt wird.

Autor: Rentenberater Helmut Göpfert

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Hilfe und Beratung

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