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Helmut Göpfert

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Rechtsprechung

Kostenübernahme von Lorenzo´s Öl durch die Krankenkasse

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 25.01.2007 (Az. L 8 KR 18/05) entschieden, dass von der Krankenkasse die Kosten für Lorenzo´s Öl übernommen werden müssen, wenn es zur Behandlung der erblichen Stoffwechselerkrankung Adrenomyeloneuropathie (AMN) eingesetzt wird.

Lorenzo´s Öl ist ein Spezialöl in Form einer Mischung von Glycerol-Trioleat (GTO) und Glycerol-Trieruct (GTE) im Verhältnis 1:4 (GTO/GTE-Therapie).

Klagegegenstand

Der Kläger leidet an einer Form der angeborenen X-chromosomalen Adrenoleukodystrophie (X-ALD) und zwar der Adrenomyeloneuropathie (AMN), eine genetisch determinierte Fettstoffwechselerkrankung. Diese Erkrankung ist eine seltene, ausschließlich bei Männern auftretende Erberkrankung.

Durch eine fettreduzierte Diät und die Gabe des Lorenzo's Öl soll eine Normalisierung der Konzentration überlanger Fettsäuren erreicht werden. Dadurch sollen Nervenschäden durch Anhäufung von überlangkettigen Fettsäuren möglichst vermieden werden.

Die Krankenkasse übernahm die Kosten für Lorenzo´s Öl für insgesamt ein Jahr und sechs Monate und lehnte danach eine weitere Kostenübernahme ab. Nachdem auch das zuständige Sozialgericht keine Kostenübernahmemöglichkeiten sah, hatte das Landessozialgericht Hessen über den Fall zu entscheiden.

Urteil

Das Hessische Landessozialgericht hat mit Urteil vom 25.01.2007 der Berufung statt gegeben und sah den Anspruch auf Kostenübernahme – die der Kläger auf ca. 700,00 € monatlich bezifferte – von der beklagten Krankenkasse.

Begründet wurde die Entscheidung u. a. damit, dass es für die Kostenübernahme unerheblich ist, dass das Spezialöl kein Medikament ist. Vielmehr ließen die Arzneimittelrichtlinien seit Oktober 2005 auch die Freistellung von Kosten einer Behandlung zu, wenn es sich um diätetische Lebensmittel handelt. Lorenzo´s Öl ist ein derartiges diätetische Lebensmittel.

Die Kasse wurde daher verurteil, ab Oktober 2005 die Kosten für das Spezialöl zu übernehmen.

Neues BSG-Urteil!

Beachten Sie bitte auch das Urteil, das aufgrund des geschilderten LSG-Urteils das Bundessozialgericht am 28.02.2008 gesprochen hat: Lorenzos Öl, BSG sagt nein!

Hilfe und Beratung

Zu allen Fragen der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Ihnen der Rentenberater und Krankenkassenbetriebswirt Helmut Göpfert gerne zur Verfügung.

Hier erhalten Sie auch kompetente Hilfe und Unterstützung bei der Durchführung von Widerspruchs- und Klageverfahren.

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