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Helmut Göpfert

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Präventionsmaßnahme

Kassenausgaben sollen für Präventionsmaßnahmen steigen

Durch den „Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Prävention,“ der am 20.03.2013 durch das Bundeskabinett beschlossen wurde, sollen die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet werden, ihre Ausgaben für Präventionsleitungen auf 0,4 Milliarden Euro zu verdoppeln, wobei hier Maßnahmen zur Gesundheitsförderung im Betrieb sowie in „individuellen Lebenswelten“ vorrangig bedacht werden sollen.

Das Bundesministerium gab deshalb am 20.03.2013 bekannt, dass man durch die neuen Regelungen die Grundlagen für den zukünftig notwendigen Ausbau der Gesundheitsförderung und Präventionsförderung schaffen und auf die einschneidenden demographischen Umschwünge und Änderungen reagieren will. Für diese Maßnahmen soll durch die Kassen die nicht unerhebliche Summe von 420 Millionen Euro aufgewendet werden. Die Versicherten sollen dadurch in ihren Bemühungen unterstützt werden ihr Leben gesünder zu gestalten. Die Maßnahmen für betriebliche Gesundheitsförderung sowie Angebote für „individuelle Lebenswelten“ sind hier vorrangig zu sehen. Als „individuelle Lebenswelten“  sind speziell Kindertagesstätten, Schulen Senioren- und Behinderteneinrichtungen zu verstehen.

Bereits auf Kinder präventiv einwirken

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geht bei seiner Entscheidung davon aus, dass „je früher im Lebensverlauf Präventionsmaßnahmen greifen, desto eher können gesundheitliche Risikofaktoren beeinflusst werden“ und weist die Krankenkassen an, künftig bereits ab dem Kindesalter mit zielgerichteten Präventivangeboten auf eine gesundheitsbewusste Lebensweise hinzuwirken. Schlagwörter bei den geforderten Gesundheitsförderzielen sind hier für die Krankenkassen „gesund aufwachsen“ und „gesund älter werden“. So könne bereits in einem frühen Stadium ein erheblicher Beitrag geleistet werden um viele chronische Erkrankungen erst gar nicht auftreten zu lassen. Um die entsprechenden Maßnahmen aber auch zum Erfolg zu führen bzw. diese durch die Krankenkassen zu finanzieren ist eine gute Qualitätssicherung aber unbedingt erforderlich.

Zahlungen durch Krankenkassen sollen 2014 verdoppelt werden

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für ihre Versicherten bereits einen nicht geringen Beitrag für Präventivmaßnahmen. So beträgt der Ausgaben-Richtwert bisher pro Jahr und Versicherten 3,01 Euro.

Die Ausgaben der Krankenkassen sollen aber im Jahr 2014 auf das Doppelte, also auf einen Ausgaben-Richtwert von 6 Euro pro Jahr und Versicherten ansteigen und damit ausgeweitet werden. Die Leistungen für die Gesundheitsvorsorge in Betrieben und in Lebenswelten der Versicherten sollen innerhalb dieses Rahmens von den Kassen auf das Dreifache erhöht werden. Für die betriebliche Gesundheitsförderung sind dabei ab 2014  jährlich 2 Euro je Versicherten (bisher 0,61 Euro) und für die Förderung bei der Lebenswelten der Versicherten ab 2014 jährlich 1 Euro je Versicherten (bisher 0,33 Euro) geplant. Gerade die Angebote, die Kommunen und Länder den Menschen zur Verfügung stellen, sollen mit den Präventivmitteln der Krankenkassen unterstützt werden, da dadurch besonders die Menschen erreicht werden, die bisher nicht von solchen Maßnahmen profitieren konnten.

Auch in der Grundschule U-Untersuchungen

Bisher wurden U-Untersuchungen nur bis zum sechsten Lebensjahr durch die Krankenkassen übernommen. Dies soll sich jetzt ändern. In Zukunft sollen die Kosten für die U-Untersuchung über das sechste Lebensjahr hinaus bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr durch die Kassen übernommen werden um die bisher im Grundschulalter bestehende „Untersuchungslücke“ zu schließen.

Vorsorge und Beratung

Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen auch dazu führen, dass behandelnde Ärzte im Rahmen ihrer Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, sowie der Gesundheitsuntersuchungen für Erwachsene (Check-up) die Patienten vermehrt unter dem Gesichtspunkt der Prävention beraten und auf der Basis der persönlichen gesundheitlichen Risiken und Belastungen eine ärztliche Empfehlung für eine Präventionsmaßnahme aussprechen. So ist die Regierung der Meinung, dass dadurch die von den Kassen angebotenen Präventionskurse- und Maßnahmen gezielt den Patienten zugutekommen die sie auch tatsächlich brauchen.

Vorsorge bei Belastung

Besondere Belastungssituationen benötigen besondere Vorsorgemaßnahmen. So sieht die neue Regelung auch Entlastungen bei Versicherten vor, die beruflich oder familiär besonders belastet sind. Hier sind z.B. Schichtarbeiter oder pflegende Angehörige zu sehen, die oftmals nicht die Möglichkeit haben, spezielle Präventions- und Vorsorgemaßnahmen wegen ihrer Auslastung im normalen Alltag wahrnehmen zu können. Hier sollen spezielle Präventionsangebote außerhalb des täglichen Ablaufs – auch in Kurorten – dafür sorgen, dass diese Versicherten Präventionsangebote auch wahrnehmen können. Die Höchstgrenze für den Kassenzuschuss soll hier von 13 Euro auf 16 Euro steigen, bei chronisch kranken Kleinkindern sogar von 21 Euro auf 25 Euro.

Kassen kritisieren

Die neuen Regelungen finden aber nicht überall Anerkennung, es gibt auch Kritik. „Wir wollen, dass die Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe gestärkt wird“, so äußerten sich die Spitzenverbände der Krankenkassen kritisch gegenüber dem neuen Gesetzentwurf. Sie stellten dabei fest, dass die Prävention hauptsächlich eine Gemeinschaftsaufgabe des Bundes, der Länder und Kommunen sowie aller Sozialversicherungsträger sei. Im Gesetzesentwurf werde aber die Hauptlast den gesetzlichen Krankenkassen bzw. deren Versicherten aufgebürdet, da die zusätzlichen Gelder nicht vom Bund sondern von den Versicherten der Krankenkassen übernommen werden sollen. Der Spitzenverband will deshalb im folgenden parlamentarischen Verfahren dafür sorgen, dass die „Gemeinschaftsaufgabe Prävention auch gemeinschaftlich finanziert“ wird.

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