Kontakt aufnehmen mit Rentenberater Helmut Göpfert

Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
D-90614 Ammerdorf

Tel.: 09127-90 41 85
Fax: 09127-90 41 86

Zum Kontaktformular »

Zuzahlungen Krankenkasse

Forderung nach Abschaffung sämtlicher Zuzahlungen

Höhere Krankenkassenbeiträge sollen die Finanzierungslücken schließen, wenn nach Meinung der Partei DIE LINKE alle noch verbliebenen Zuzahlungen gestrichen werden. Allerdings wäre dann auch eine Kostensteuerung über die Zuzahlungen nicht mehr möglich.

Die gesetzlich Krankenversicherten mussten im Jahr 2011 insgesamt 5,3 Milliarden Euro an Zuzahlungen zu den Behandlungskosten leisten, was einer Zuzahlung von 75,40 Euro je Versicherten bedeutet. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die gesetzlichen Zuzahlungen zu den Kassenleistungen entscheidend zu einer effektiven und gleichmäßigen Verteilung der Belastung im Gesundheitswesen beitragen und zumatbar sind. „Sie tragen dazu bei, die Eigenverantwortung der Versicherten zu stärken und das Bewusstsein für die Kosten der medizinischen Versorgung zu schärfen“. Außerdem tragen die Zuzahlungen dazu bei, die Solidargemeinschaft vor einer Überforderung dadurch zu schützen, dass Versicherte die das Sozialsystem stärker in Anspruch nehmen auch höhere Eigenanteile dazu beitragen. Dies führe letztendlich auch zu einer weitgehenden Sicherung des gesamten Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung.

Höhere Beiträge statt Zuzahlungen fordert DIE LINKE

Die Linken waren seit langem der Meinung, dass Zuzahlungen und hier speziell die Praxisgebühr „unnötige Kosten und menschliches Leid“  bewirkt hatten, weil sie Menschen, besonders mit geringerem Einkommen, davon abgehalten hätten zum Arzt zu gehen. Die einstimmige Abschaffung der Praxisgebühr am 09.11.2012 fand deshalb auch die unbedingte Zustimmung der Linken, die aber nach wie vor auch die gänzliche Abschaffung aller Zuzahlung im Gesundheitswesen fordern. So gehen Sie davon aus, dass die Zuzahlungen ein therapiegerechtes Verhalten der Versicherten verhindern und Kosten von Arbeitgebern auf die Versicherten und von Gesunden auf Kranken abwälzen. Als Resultat sehen sie es deshalb für unumgänglich die Zuzahlungen durch zusätzliche Beiträge zu ersetzen.

Internationaler Vergleich zeigt relativ geringe Zuzahlungen

„Die gleichzeitig eingeführten Belastungsgrenzen, wonach individuelle Zuzahlungen je Kalenderjahr zwei Prozent und bei Personen mit chronischen Erkrankungen ein Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt nicht überschreiten dürfen, sorgen entgegen der Auffassung der Fragesteller dafür, dass niemand finanziell überfordert wird“ antwortet die Bundesregierung auf die Anfrage der Linken und lehnt die weitere Abschaffung von Zuzahlung ab. Diese seien nämlich auch im internationalen Vergleich durchaus moderat und günstig für die Versicherten, sodass niemand aus finanziellen Gründen eine erforderliche Behandlung unterlassen muss und die Zuzahlung damit zumutbar ist.

Zuzahlungen zu den Leistungen der GKV

Zu nahezu allen Leistungen, welche die Gesetzliche Krankenversicherung leistet, müssen Zuzahlungen geleistet werden. Diese betragen im Regelfall 10 Prozent der Leistung, mindestens 5,00 Euro und maximal 10,00 Euro. Einen Überblick über die Zuzahlungen erhalten Sie HIER. In diesem Zusammenhang sollte noch erwähnt werden, dass Versicherte nur bis zu ihrer individuellen Belastungsgrenze Zuzahlungen leisten müssen. Wird die Belastungsgrenze mit den Zuzahlungen überschritten, spricht die Krankenkasse bis zum jeweiligen Jahresende eine Befreiung aus bzw. erstattet die übersteigenden geleisteten Zuzahlungen.

Bildnachweis: © Denis Junker - Fotolia

Weitere Artikel zum Thema: