Praxisgebühr

Abschaffung Praxisgebühr ab Januar 2013

Sie wurde im Jahr 2004 eingeführt und war über viele Jahre hinweg stets umstritten. Nun wird sie abgeschafft. Die Rede ist von der Praxisgebühr. Am Freitag, 09.11.2012 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen, dass die Praxisgebühr ab Januar 2013 komplett gestrichen wird. Damit entfällt die „Eintrittsgebühr“ bei den Ärzten, aber auch ein erheblicher Verwaltungsaufwand in den Arztpraxen.

Historie

Die Praxisgebühr wurde im Jahr 2004 eingeführt und sieht vor, dass Versicherte einmal pro Quartal eine Gebühr von 10,00 Euro entrichten müssen. Eine nochmalige Praxisgebühr wurde nicht fällig, wenn man einen Facharzt per Überweisungsschein aufsucht. Wird ein Facharzt bzw. ein weiterer Allgemeinarzt ohne Überweisungsschein aufgesucht, fällt nochmals eine Praxisgebühr an, auch wenn diese bereits in dem Quartal entrichtet wurde. Für Vorsorgeuntersuchungen, bei Schutzimpfungen und bei Versicherten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr wurde keine Praxisgebühr fällig.

Mit der Praxisgebühr wurden im Jahr 2004 vorrangig zwei Ziele verfolgt. Einerseits sollten die finanziellen Defizite, über die die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2004 verfügten, mit der zusätzlichen Eigenbeteiligung minimiert werden. Andererseits sollte die Inanspruchnahme der Ärzte gezielter gesteuert werden.

Da im Jahr 2012 die Krankenkassen über Milliardenüberschüsse verfügen, war in den letzten Monaten immer wieder die Abschaffung der Praxisgebühr im Gespräch. Manche Krankenkassen hatten sogar eigene Wege gefunden, dass die Praxisgebühr nicht mehr zu zahlen ist. Jetzt hat die Politik offiziell die Abschaffung der Praxisgebühr beschlossen.

Keine Praxisgebühr mehr ab Januar 2013

Durch den Wegfall der Praxisgebühr ab Januar 2013 entfällt also die unbeliebte Eintrittsgebühr bei den Ärzten. Damit kommt den Versicherten wieder ein Teil der vorhandenen Milliardenüberschüsse zugute. Positiv ist in diesem Zusammenhang jedoch auch, dass durch den Wegfall der Gebühr ein deutlich geringerer Verwaltungsaufwand in den Arztpraxen entsteht, welcher Zeitressourcen für das eigentliche Arzt-Patienten-Gespräch zur Folge hat.

Durch die Streichung der Praxisgebühr werden die Krankenkassen etwa zwei Milliarden Euro höhere Ausgaben haben. Dieser finanzielle Mehraufwand soll über die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ausgeglichen werden.

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