Mutter-Kind

GKV-Spitzenverband beschließt überarbeitete Begutachtungsrichtlinie

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) hat am 07.02.2012 eine neue Richtlinie für die Begutachtung beschlossen, welche bei einem Antrag auf eine Mutter-/Vater-Kind-Kurmaßnahme einzuhalten ist. Dies teilte der Spitzenverband in einer Pressemitteilung vom 07.02.2012 mit, welche zusammen mit dem Deutschen Müttergenesungswerk und dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken e. V. erging.

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Mutter-/Vater-Kind-Kuren sind Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung. Anders als bei den „normalen“ Kurmaßnahmen, sprich bei den Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen, ist in diesem Fall nicht der Grundsatz „ambulant vor stationär“ anzuwenden. Zudem können für diese Art an Kurmaßnahmen auch nicht die Rentenkassen als Leistungsträger in Frage kommen. Dies wurde in der neuen Begutachtungs-Richtlinie ebenso klargestellt wie die Faktoren beschrieben wurden, welche bei den Müttern und Vätern zu gesundheitlichen Risiken führen können. Als Beispiele sind hier ein ständiger Zeitdruck oder Ehe- bzw. Partnerprobleme beschrieben.

Ebenso beschreibt die neue Begutachtungs-Richtlinie, welche typischen Krankheitsrisiken bei Müttern und Vätern vorliegen, welche zu Gesundheitsstörungen führen können. Dies sind beispielsweise die Mehrfachbelastungen durch Beruf und Familie, Unruhe- und Angstgefühle und Erschöpfungssyndrome.

Die neue Begutachtungs-Richtlinie wurde seitens der gesetzlichen Krankenkasse in engen Beratungen mit dem Medizinischen Dienst des GKV-Spitzenverbandes, dem Müttergenesungswerk und dem Bundesverband Deutscher Privatkliniken erarbeitet. Anlass für die Überarbeitung der bestehenden Richtlinie war ein Auftrag des Gesundheitsausschusses des Bundesministeriums für Gesundheit und des Deutschen Bundestages.

Mit der neuen Richtlinie soll auch gewährleistet werden, dass die einzelnen Kassen das Recht – hier das Recht der Mutter-/Vater-Kind-Kuren – einheitlich auslegen und über die sozialmedizinischen Empfehlungen, aber auch über die Leistungsentscheidungen der Krankenkassen eine erhöhte Transparenz erreicht wird. Die einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Krankenkassen bekommen eine einheitliche Umsetzungsempfehlung, mit der auch anschaulich der Begutachtungsablauf abgebildet wird und weitere klärende Informationen gegeben werden.

Autor: Daniela Plankl

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