Krankenkasse

Gesundheitsreform 2011 beschlossen

Am 22. September 2010 hat das Kabinett des Deutschen Bundestags die Gesundheitsreform 2011 beschlossen, welche ab dem 01. Januar 2011 in Kraft treten wird. Auf die Krankenversicherten kommen durch die beschlossene Gesundheitsreform Mehrkosten zu und auch künftige Kostensteigerungen im Gesundheitswesen sollen allein von den Krankenversicherungen getragen werden. Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) hat sich mit seinem Entwurf zur Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung trotz massiver Kritik im Vorfeld durchgesetzt. Vor allem von Seiten der Arbeitgeber, der Gewerkschaften, der Krankenkassen und der Opposition hagelt es massiven Widerstand an den Plänen der Bundesregierung.

So kritisierte beispielsweise der Präsident des Deutschen Arbeitgeberverbandes, Dieter Hundt, die Anhebung der Beiträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seiner Meinung nach hat die Bundesregierung mit dem Beschluss der Gesundheitsreform 2011 ihr zuvor abgegebenes Versprechen einer Entkopplung der Gesundheitskosten vom Arbeitsverhältnis nicht eingehalten. Seiner Meinung nach führt die Erhöhung der Gesundheitskosten zu einer Steigerung der Arbeitskosten, was unweigerlich zu einer starken Belastung der Wirtschaft und der Beschäftigung beim Aufstieg aus dem tiefen Konjunkturtal in Deutschland führt. Für Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes ist die Gesundheitsreform 2011 eines der größten Umverteilungs- und Belastungsprogramme gegen die Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt sind in Deutschland rund 70 Millionen Mitglieder der einzelnen Krankenkassen von der Gesundheitsreform 2011 betroffen.

Mehreinnahmen von sechs Milliarden Euro

Das Ziel der Finanzreform des Gesundheitsministers Phillip Rösler ist es, das für das Jahr 2011 erwartete Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von bis zu elf Milliarden Euro auszugleichen und abzufangen. Zudem soll es auf lange Sicht gesehen zu einer Abkopplung der Gesundheitskosten von den Arbeitskosten in Deutschland kommen. Dazu verabschiedete die Bundesregierung am 22. September 2010 einen Gesetzesentwurf. Einer der wichtigsten Eckpunkte dieses Entwurfes ist die Anhebung des Beitragssatzes in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 Prozentpunkte auf nunmehr 15,5 Prozent. Diese Beitragserhöhung wird zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geteilt. Arbeitgeber zahlen nunmehr ab dem 01. Januar 2011 7,3 Prozent und Arbeitnehmer einen Anteil von 8,2 Prozent. Nach Aussage von Philipp Rösler soll es sich bei dieser Erhöhung um die letzte Anhebung des Arbeitgeberanteils in der gesetzlichen Krankenversicherung handeln. Die Bundesregierung rechnet durch die Anhebung des Beitragssatzes mit Mehreinnahmen von rund sechs Milliarden Euro.

Durch die Gesundheitsreform 2011 werden die Krankenkassen ermächtigt, zukünftig Zusatzbeiträge ohne eine Obergrenze als Pauschale zu erheben. Dieser Zusatzbeitrag ist von den Versicherten direkt an die Krankenversicherung zu zahlen. Somit tragen in Zukunft die Versicherten die künftigen Mehrkosten für die Leistungsausgaben der Krankenkassen (z. B. für Kliniken, Ärzte und Pharmaindustrie) allein. Sollte dieser Zusatzbeitrag von einem Krankenversicherten nicht entrichtet werden, haben die gesetzlichen Krankenkassen die Möglichkeit, einen sogenannten „Verspätungszuschlag“ zu fordern. Die Höhe dieses Zuschlags ist auf den dreifachen Zusatzbeitrag begrenzt, wird jedoch mindestens 30 Euro beitragen. Als weitere Sanktionen hat die Bundesregierung das Ruhen des Sozialausgleichs bis zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung zur Tilgung der Schulden des Versicherten gegenüber seiner Krankenkasse beschlossen. Personen, die auch in anderen Bereichen beitragsbefreit sind, sind von der Zahlung dieses Zusatzbeitrages befreit. Dazu gehören zum Beispiel Bezieher von Eltern-, Kranken- oder Mutterschaftsgeld. Empfänger von Arbeitslosengeld II wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag erhoben. Dieser wird jedoch über die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds getragen.

Autor: Helmut Göpfert, Rentenberater

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