Geldscheine

Schutzklausel soll Reduzierung verhindern

Nach Ablauf eines Jahres nach dem Ende des Bemessungszeitraums wird das Krankengeld, welches die Gesetzliche Krankenversicherung leistet, erhöht. In diesen Fällen spricht man von der Krankengelddynamisierung, die gewährleisten soll, dass die Entgeltersatzleistung an der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung teilnimmt.

Der Anpassungsfaktor wird jeweils bis zum 30.06. eines Jahres durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Bundesanzeiger bekannt gegeben und gilt dann vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres.

Im Jahr 2010 macht sich auch die Wirtschaftskrise beim Anpassungsfaktor für das Krankengeld bemerkbar. Krisenbedingt ergab sich bei der Entwicklung der Bruttolöhne und Bruttogehälter im Jahr 2009 im Vergleich zum Jahr 2008 eine negative Auswirkung. Demzufolge wurde vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden ein Anpassungsfaktor von 0,9958 errechnet. Dies würde bedeutet, dass das Krankengeld, welches in der Zeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2011 dynamisiert werden muss, um 0,42 Prozent vermindert werden müsste. Die betroffenen Versicherten müssten damit ab Juli 2010 Leistungskürzungen hinnehmen.

Schutzklausel analog Rentenrecht

Dass es theoretisch zu einer Kürzung des Krankengeldes kommen kann, ergibt sich aufgrund der aktuellen Lohn- und Gehaltsentwicklung zum ersten Mal. Bisher ergab sich stets eine positive Anpassung. Die Koalitionsfraktionen haben die aktuelle Entwicklung aufgegriffen und beraten über eine Änderung bei der Anpassung des Krankengeldes. Geplant ist, dass eine Anpassung des Krankengeldes nur dann erfolgt, wenn der Anpassungsfaktor den Wert von 1,0000 überschreitet. Damit wären theoretische Leistungskürzungen ausgeschlossen. Derzeit ist geplant, dass die beabsichtigenden Regelungen bereits zum 01.07.2010 – dann rückwirkend – in Kraft treten.

Der Dynamisierungssatz des Krankengeldes gilt auch für das Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Verletztengeld. Damit müssten auch diese Entgeltersatzleistungen grundsätzlich in der Zeit vom 01.07.2010 bis 30.06.2011 reduziert werden, was der Gesetzgeber mit der geplanten Regelung verhindern möchte.

Eine ähnliche Regelung hat der Gesetzgeber mit der sogenannten Rentengarantieklausel geschaffen. Auch im Jahr 2010 wäre es zu einer Minusanpassung der Renten gekommen. Die Große Koalition hat allerdings mit der Rentengarantieklausel gesetzlich verhindert, dass die Renten reduziert werden. Sollte es zu einer rechnerischen Minusanpassung, also zu einer Rentenreduzierung kommen, werden die Renten dennoch in der bisherigen Höhe weitergewährt (s. hierzu auch: 2010 keine Rentenkürzung).

Fragen zum Krankengeld

Fragen zum Krankengeld von der Gesetzlichen Krankenversicherung beantworten kompetent registrierte Rentenberater. Die Rentenberater beraten unabhängig von den Sozialversicherungsträgern und führen Widerspruchs- und Klageverfahren (Sozial- und Landessozialgerichte) zur Durchsetzung der Krankengeldansprüche durch.

Kontaktieren Sie mit Ihrem Anliegen rund um die Leistung Krankengeld die registrierten Rentenberater Helmut Göpfert und Marcus Kleinlein.

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