Arzttermin

Gesetzesänderung wird angestrebt

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung umfasst auch einen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld kann bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit geleistet werden. Im Regelfall wird das Krankengeld für Beschäftigte nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung geleistet. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des bisherigen Brutto-Entgeltes, maximal 90 Prozent des Netto-Entgeltes.

Die Anspruchsvoraussetzungen werden allerdings so eng ausgelegt, dass die Betroffenen den Anspruch auf Krankengeld schnell verlieren können, wenn die ärztlichen Bescheinigungen über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit nicht lückenlos nachgewiesen werden.

Das saarländische Gesundheitsministerium möchte sich nun bei den Aufsichtsbehörden der Krankenkassen für eine praktikable Gesetzesauslegung einsetzen. Andreas Storm, CDU hat sich als saarländische Gesundheitsminister mit Vertretern der Unabhängigen Patientenberatung (kurz: UPD) ausgetauscht. Ergebnis der Gespräche war, eine Verbesserung in Form einer Gesetzesänderung für die Versicherten zu initiieren.

Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos sein

Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos geführt werden, damit ein weiterer Krankengeldanspruch besteht. So kann schon eine kleine Unachtsamkeit des kranken Versicherten schnell zum Verlust des Krankengeldes führen.

Ist ein Versicherter beispielsweise von seinem behandelnden Arzt bis Dienstag arbeitsunfähig geschrieben, genügt es nicht, erst am Mittwoch die Arbeitsunfähigkeit verlängern zu lassen. In diesem Fall spricht man von einer sogenannten Anspruchslücke mit der Folge, dass der Krankengeldanspruch vollständig erlischt und auch nicht wieder auflebt, wenn die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung später nachgereicht wird. Läuft die aktuelle Krankschreibung also bis Dienstag, muss spätestens am Dienstag die weitere Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.

Geht es nach dem saarländischen Gesundheitsminister, muss die für die Versicherten kaum nachvollziehbare und bürokratische Regelung bundesweit eine gesetzliche Neuregelung erfahren bzw. bessere Regelungen des Krankengeldanspruchs geschaffen werden.

Autor: Klaus Meininger

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