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Rentenberater
Helmut Göpfert

Bergstraße 18
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Krankengeldanspruch | Bescheinigung am Folgetag
Krankengeldanspruch

Landessozialgericht Baden-Württemberg vom 24.10.2014, L 11 KR 1242/14

Damit Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch auf Krankengeld aufrechterhalten, muss spätestens am letzten Tag eines Krankengeldbewilligungsabschnitts die weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt werden. Hiervon gibt es Ausnahmen, wie nun auch ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24.10.2014 (Az. L 11 KR 1242/14) zeigt.

Die Krankenkasse darf einen weiteren Krankengeldanspruch nicht ablehnen, wenn am letzten Tag des Krankengeldbewilligungsabschnitts ein Versicherter seinen Hausarzt aufsucht, für längere Zeit im überfüllten Wartezimmer wartet und nach einem Gespräch mit dem Arzt die Feststellung der ...

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Stufenweise Wiedereingliederung

Stufenweise Wiedereingliederung ins Erwerbsleben

Zweck einer Wiedereingliederung

Arbeitnehmer die bereits länger arbeitsunfähig erkrankt sind, können durch eine stufenweise Wiedereingliederung wieder stufenweise in ihre letzte Beschäftigung zurückgeführt werden, wobei diese Wiedereingliederung grundsätzlich auf längstens 6 Monate begrenzt sein sollte.

Anfertigung eines Planes zur Stufenweisen Wiedereingliederung

Ein Plan zur stufenweisen Wiedereingliederung wird immer im Einklang ...

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Geld

Lücke in AU-Bescheinigung, kein durchgehender Krankengeldanspruch

Bei einer Lücke in der Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Krankengeld (Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 13.02.2013, L 9 KR 259/10).

Da die Zahlung von Krankengeld immer abschnittsweise durchgeführt wird, ist durch die Krankenkassen für jeden einzelnen Bewilligungsabschnitt neu zu prüfen ob die leistungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Krankenkasse wird allerdings nur die ...

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Arzttermin

Gesetzesänderung wird angestrebt

Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung umfasst auch einen Anspruch auf Krankengeld. Das Krankengeld kann bei einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit geleistet werden. Im Regelfall wird das Krankengeld für Beschäftigte nach dem Ende der sechswöchigen Entgeltfortzahlung geleistet. Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des bisherigen Brutto-Entgeltes, maximal 90 Prozent des Netto-Entgeltes.

Die Anspruchsvoraussetzungen werden allerdings so eng ...

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Urteil LSG Baden-Württemberg vom 18.09.2012, Az. L 11 KR 472/11

Damit von einer gesetzlichen Krankenkasse Krankengeld geleistet werden kann, muss die Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen werden. Der Nachweis der Arbeitsunfähigkeit ist grundsätzlich lückenlos zu führen.

In der Praxis kommen für den Nachweis Auszahlscheine zum Einsatz. Auf diesen Auszahlscheinen bestätigt der behandelnde Arzt das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit, woraufhin dann die Krankenkasse das Krankengeld auszahlt ...

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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Arbeitgeber kann Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab ersten Tag verlangen

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Das bedeutet, dass bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine Meldung, die mündlich oder telefonisch sein kann, beim Arbeitgeber erfolgen muss. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (kurz: EFZG), welches unter anderem den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Falle einer Arbeitsunfähigkeit regelt ...

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